Innenpolitik

Raab und Karner: Mehr Schutz für Kinder, härtere Strafen für Täter

Medienministerin Susanne Raab: Mehr Förderung für Medien, mehr Transparenz bei den Inseraten. Foto: Bka/Christopher Dunker

Der Fall Teichtmeister löst äußerst intensiv geführte Debatten aus. Einerseits über die Frage, wie dieser in der Film- und Theaterbranche länger erörterte Fall von Kindesmissbrauch unentdeckt bleiben konnte. Andererseits über verstärkten Schutz von Kindern und erhöhte Strafen für Täter. Diese Strafen seien „unangemessen niedrig“, sagt etwa Familienministerin Susanne Raab. Innenminister Gerhard Karner kündigte an, die Reform im Kriminaldienst für dessen Erweiterung um Online-Kindesmissbrauchsdelikte zu nutzen.

 

Deutschland hat höhere Strafen

Die Strafen auf Besitz von Kinderpornografie in Österreich seien im Vergleich zu Deutschland „unangemessen niedrig“, sagte Raab gegenüber Zur-Sache. Als Familienministerin ist sie auch für Kinderrechte zuständig.

Was zeigt der Vergleich?

  • In Deutschland sind die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Inhalte mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen (§ 184b Strafgesetzbuch).
  • In Österreich sind Herstellung, Anbieten, Verschaffen oder Überlassen von pornographischen Darstellungen Minderjähriger mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen (§ 207a Strafgesetzbuch).
  • Österreichs Strafgesetz kennt keine Mindeststrafe, jenes Deutschlands schon.
  • Österreichs Strafrahmen beträgt drei Jahre, jener Deutschlands zehn Jahre.

Der Vergleich zeigt die deutlichen Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich in der strafrechtlichen Ahndung von Kinderpornographie, die in Deutschland deutlich härter und höher ausfällt.

 

Strafrahmen in Österreich überprüfen

Vor diesem Hintergrund und anlässlich des Falles Florian Teichtmeister tritt Susanne Raab für höhere Strafen ein. Der Strafrahmen für die Darstellung sexuellen Missbrauchs von minderjährigen Personen „ist im Vergleich zu Deutschland unangemessen niedrig“, sagte Raab gegenüber Zur-Sache. Den Strafrahmen müsse man auch deswegen kritisch überprüfen, weil die Digitalisierung die Möglichkeiten für die Verbreitung dieser „widerlichen Bilder und Videos massiv verändert hat“.

Bezüglich nächster Schritte meinte Raab, die Zuständigkeit für das Strafrecht liege bei Justizministerin Alma Zadic, allerdings stünden sie in ständiger Verbindung und würden sich zum Thema austauschen. Auch bei Zadic würde der Schutz von Kindern wohl an der Spitze der Agenda stehen, vermutet Raab.

 

Digitales Delikt? Verhöhnung der Opfer

Der Fall Teichtmeister dürfe keinesfalls verharmlost werden, ergänzte Raab. Wenn man von einem lediglich digitalen Delikt spreche, sei das für sie „atemberaubend“ und eine Verhöhnung der Opfer. Selbst als Konsument derartiger Bilder sei man dafür verantwortlich, denn die Bilder würden geschaffen werden, weil dafür ein Markt bestehe.

Wie Raab sprach sich auch Innenminister Gerhard Karner dafür aus, den Missbrauch von Kindern „strengstens“ zu ahnden: „Wir müssen klar benennen, worum es geht: nämlich um brutalen Kindesmissbrauch! Und das ist ein Verbrechen.“

Innenminister Karner und Frauenministerin Raab geben in Punkto Gewaltschutz einen Rück- und Ausblick. Foto: BMI Karl Schober / BKA Florian Schrötter

Innenminister Karner und Frauenministerin Raab: Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Foto: BMI Karl Schober / BKA Florian Schrötter

Strengste Ahndung für Missbrauch Schutzbedürftiger

In Fällen wie dem aktuellen gehe es um „schäbigsten und schrecklichen Missbrauch jener, die Schutz und Fürsorge brauchen“. Das darf in keiner Weise verharmlost werden, sondern muss klar benannt und aufs Strengste geahndet werden, sagt Innenminister Gerhard Karner.

Der Innenminister wies Versuche, das Delikt klein zureden, scharf zurück: „Um zu verhindern, das schändliches und zutiefst grausames Handeln bagatellisiert wird, dürfen Gewalt und Missbrauch von Kindern niemals als rein digitales Delikt bezeichnet werden – es geht um echten Missbrauch von echten Kindern in der realen Welt“, so Gerhard Karner.

 

Internationale Kriminalität

Bei der Darstellung und Verbreitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern handelt es sich um länderübergreifende und internationale Kriminalität. Der Missbrauch erfolge oftmals im Ausland, die strafbare Handlungen – Betrachten, Besitzen et cetera – erfolgen im Inland. Die Anzahl der ermittelten Fälle hat jedoch zugenommen, weil moderne Software eingesetzt wird und die Betreiber sozialer Netzwerke aufmerksamer wurden.

 

Reform des Kriminaldienstes

Es sei jedenfalls ein Teil der gegenwärtig laufenden Reform des Kriminaldienstes, derart schwerwiegende Delikte, die über den Cyberraum verbreitet werden, noch intensiver zu bekämpfen.

Im Fokus steht vor allem der Ausbau der Cyber-Ermittlungen durch Spezialisten in den Landeskriminalämtern, in den Regionen werden Schwerpunktdienststellen geschaffen. Weiters soll in den Landeskriminalämtern ein Sonderbereich für Online–Kindesmissbrauchsdelikte geschaffen werden. Zudem wird gegenwärtig im Bundeskriminalamt das Cyber Competence Zentrum personell verstärkt. Ergänzend erfolgen technische Maßnahmen: Die Implementierung einer speziellen Software, die den automatischen Bildabgleich ermöglicht und dadurch eine Vereinfachung der Ermittlungen ermöglicht, wurde bereits eingeleitet.

ÖVP-Kultursprecherin Maria Großbauer zur Causa Teichtmeister: Lückenlose Aufklärung.

Die Kultursprecherin der ÖVP, Maria Großbauer, hatte bereits die lückenlose Aufklärung der Causa Teichtmeister verlangt. Und sie hat in einem Interview mit Isabelle Daniel ausführlich Stellung bezogen.