Innenpolitik

Regierung bringt Tierwohlpaket auf den Weg

Bundesministerin Elisabeth Köstinger setzt sich für das Tierwohl ein. Foto: Aleksandar Nakic

Erfreuliche Nachrichten für die Tierhaltung: Die Bundesregierung hat beim dieswöchigen Ministerrat das neue Tierwohlpaket eingebracht. Das Paket beinhaltet Novellierungen des Tierschutzgesetzes, des Tiertransportgesetzes und die Umsetzung der ersten Tierhaltungsverordnung. 

 

Österreich liegt im Ranking der Tierschutzorganisation „World Animal Protection“ auf Platz eins bei den Tierwohl- und Lebensmittelstandards. Um diesen erfolgreichen Weg beizubehalten ist Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger stets bemüht an Weiterentwicklungen in der tierischen Produktion und Lebensmittelindustrie zu arbeiten. Erst diese Woche hat die Regierung einen Beschluss für mehr Transparenz bei der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln beschlossen. Zur Sache berichtete bereits.

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Was die Reformen im Detail bedeuten, hat das zur Sache Team hier zusammengefasst:

 

 

Bessere Haltung von Nutztieren

 

Mit dem Tierwohlpakt wird das Schreddern und Töten von lebensfähigen Küken, sowie das Schlachten von Säugetieren, die sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden, künftig verboten. Zusätzlich sollen die in Europa immer noch sehr gängigen Anbinde-Ställe für Rinder abgeschafft werden.

Besonders wichtig ist es der Bundesregierung auch im Bereich der Haltung von Schweinen etwas zu verbessern. Zur Weiterentwicklung von Haltungs- und Stallbausystemen wird ein gesondertes Projekt ins Leben gerufen. Um mehr Transparenz in diesem Bereich zu schaffen, enthält der Grüne Bericht künftig ein eigenes Kapitel über den Fortschritt der Fördermaßnahmen im Schweinebereich.

 

 

Schaffung der ersten Tierhaltungsverordnung

 

Um auch die gesetzlichen Weichen zu stellen, wird die erste Tierhaltungsverordnung eingeführt. Die gesamte Rechtsvorschrift vom 06.05.2022 hier. Mit der Verordnung ist das Kupieren eines Schwanzes bei Schweinen nur mehr dann erlaubt, wenn der Eingriff nicht routinemäßig ausgeführt und tatsächlich erforderlich ist. Um hier maximale Transparenz zu schaffen muss der Vorgang verpflichtend dokumentiert werden.

Für die Gruppenhaltungen von Absetzferkeln, Mastschweinen und Zuchtläufern wird ein gesetzlicher Mindeststandard geschaffen. Damit wird die Haltung in unstrukturierten Vollspaltenbuchten verboten und zusätzlich ein erhöhtes Platzangebot geschaffen.

 

 

Tiertransportgesetz

Um im Bereich der Tiertransporte mehr Transparenz zu schaffen, müssen Langstreckentransporte aus Drittstaaten künftig ihre Kontrolldaten Preis geben. Ein wichtiger Schritt ist auch das Verbot von Schlacht- und Masttiertransporten in Drittstaaten. Des Weiteren dürfen Kälber frühestens ab drei Wochen und nur unter der Voraussetzung eines guten gesundheitlichen Zustands, befördert werden.

Finanzielle Hilfe bietet eine jährliche Investitionsförderung von 120 Mio. Euro für Tierwohl-freundliche Ställe und ab 2023 eine Förderung von 20 Mio. Euro pro Jahr für ÖPUL Tierwohlmaßnahmen. So werden klare Anreize für die Umstellung auf mehr Tierwohl geschaffen.