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Regierung rüstet Österreich gegen Deepfakes

Die Regierung verabschiedete am Mittwoch im Ministerrat einen Aktionsplan gegen Deepfake. Foto: istock / Zerbor

Deepfakes sind Fälschungen von Bildern und Texten, die jedoch wie echt wirken. Es sind manipulierte Bild- und Tonaufnahmen. Deepfakes können Unternehmen und Demokratie gefährden, Einzelne schädigen. Die Bundesregierung beschloss den „Aktionsplan Deepfake“, der jetzt an den Nationalrat geht. Konkrete Konzepte und wirksame Techniken sollen entwickelt werden, um in Staat und Wirtschaft, Gesellschaft und Öffentlichkeit Deepfakes zu erkennen. Alles in Kooperation von Politik und Wissenschaft.

 

Initiative durch den Nationalrat

Der „Aktionsplan Deepfake“ wurde durch eine Entschließung des Nationalrates vom Februar 2020 initiiert. Die Ursachen sind die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklungen in der Künstlichen Intelligenz.

 

Parlamentarier getäuscht

Als Beispiele für Deepfakes verwies Justizministerin Alma Zadic auf eine Videokonferenz niederländischer Parlamentarier, die meinten, sie sprächen mit einem leitenden Mitarbeiter des inhaftierten russischen Oppositionellen Alexander Nawalny. In Wirklich handelte es sich um einen Deepfake in Echtzeit. Und Zadic nannte als weiteres, Einzelpersonen privat betreffendes Beispiel sogenannte „Rachepornos“, also Bildmontagen und Fälschungen von Personenaufnahmen.

 

Cyberkriminalität um ein Drittel gestiegen

Die Cyberkriminalität werde von den Innenministern in der EU „äußerst genau beobachtet“, berichtete Gerhard Karner, der tags zuvor Ressortkollegen in Frankfurt getroffen hatte. Diese neue Form der Kriminalität habe im Jahresvergleich um ein Drittel zugenommen, Deepfakes seien ein Teil davon.

Diese Deepfakes könnten die Demokratie gefährden und Persönlichkeiten schädigen – etwa durch gefälschte Nachrichten oder Zitate – aber auch Einzelne treffen, etwa durch Erpressung. Daher, so Karner, müsse man die Deepfakes bereits am Beginn der Entwicklung bekämpfen.

Auf dies Aspekte bezieht sich der am Mittwoch behandelte Bericht an den Ministerrat. Dieser wurde wie der Aktionsplan von einer mehrere Ministerien umfassenden Arbeitsgruppe erstellt.

 

Gefälscht – wirkt wie echt

Worum geht’s? Im Vortrag an den Ministerrat heißt es dazu: Deepfakes sind eine auf künstlicher Intelligenz basierende Technologie. In Deepfakes werden Personen Aussagen in den Mund gelegt oder Handlungen unterstellt, die in Wirklichkeit nie stattgefunden haben. Deepfakes von Schlüsselpersonen in der Politik oder in der Wirtschaft bergen ein erhebliches sicherheitspolitisches Risiko, weil eine Identifizierung einer künstlichen Beeinflussung schwer nachweisbar oder nachvollziehbar ist. Sie stellen eine Bedrohung für unsere Demokratie und das soziale Gefüge dar. Die massenhafte oder auch vereinzelt punktuelle Verbreitung dieses Phänomens kann zu einer Destabilisierung der Gesellschaft führen, da Deepfakes das Vertrauen in Politik, Institutionen, Medien und Personen unterminieren können.

 

Fünf Ministerien beteiligt

Der Nationalrat hat, wie erwähnt, die Entwicklung einer Strategie zur Thematik und Risiken von Deepfakes gefordert. Im Dezember 2020 wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Inneres (BMI) eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Auf Grundlage der Diskussionen im Ausschuss für innere Angelegenheiten haben die Bundesministerin für Inneres, für internationale Angelegenheiten, für Justiz und für Landesverteidigung sowie das Bundeskanzleramt den „Aktionsplan Deepfake“ ausgearbeitet und dem Kabinett vorgelegt.

Der Aktionsplan gliedert sich in vier Handlungsfelder: „Strukturen und Prozesse“, „Governance“, „Forschung und Entwicklung“ sowie „Internationale Zusammenarbeit“. Nach Behandlung des Aktionsplans im Nationalrat erfolgen die weiteren Arbeiten.

Wie Karner und Zadic im Pressefoyer nach dem Ministerrat betonten, werden Deepfakes auch in Kunst und Kultur oder für Unterhaltung eingesetzt. Bei der Regulierung von Deepfake-Videos sind daher zu den Grund- und Persönlichkeitsrechte auch der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit und der Kunstfreiheit zu berücksichtigen.