Innenpolitik

Republik erhält ein schwarzes Brett im Internet

Medienministerin Susanne Raab: Mehr Förderung für Medien, mehr Transparenz bei den Inseraten. Foto: Bka/Christopher Dunker

Medienpaket im Ministerrat: Die öffentliche Förderung von Medien und von Journalisten wird finanziell besser ausgestattet, die Kosten für sämtliche Medienkooperationen sind offenzulegen. Dies sind zwei Punkte eines dreiteiligen Medienpakets, das am Mittwoch den Ministerrat passierte und anschließend von Medienministerin Susanne Raab und Klubobfrau Sigried Maurer präsentiert wurde. Die „Wiener Zeitung“ wird auf online und eine monatliche Printausgabe umgestellt.

 

Presseförderung erweitert

Gefördert wird heuer mit einem bereits eingerichteten zusätzlichen Fonds die Transformation der Medien in das digitale Zeitalter. Dafür ist 2022 ein Betrag von 54 Mio. Euro vorgesehen. Die bestehende Presseförderung ist jährlich mit neun Mio. Euro dotiert, wird um einen neuen, mit 20 Mio. Euro gefüllten Topf erweitert.

Diese neue, zusätzliche Förderung für Medienunternehmen wird anhand von fünf Kategorien vergeben: Anzahl angestellter Journalisten, inhaltliche Vielfalt, Aus- und Weiterbildung, Engagement für Medienkompetenz sowie Selbstkontrolle und Medienwissenschaft.

Mit der Digitaltransformationsförderung und mit der neuen zusätzlichen Förderung soll der Medienstandort Österreich gesichert und gegenüber internationaler Konkurrenz gestärkt werden, erklärte Medienministerin Raab.

 

Totale Transparenz bei Inseraten

Die öffentliche Hand vergibt nicht nur direkte Medien- und Presseförderungen sondern weiters auch Inserate. Diese dienen – etwa mit Informationen zu Gesundheit und Impfung in der Pandemie – einem legitimen Informationsbedürfnis, so Raab. Der Einsatz öffentlicher Gelder für Inserate „muss einsehbar sein und transparent erfolgen“, erklärte Raab weiter. Die geltende Transparenzregelung weise Lücken auf, diese werden nun – nach zehnjähriger Geltung des Gesetzes – geschlossen.

Künftig müssen sämtliche Einschaltungen an die Behörde gemeldet werden, nicht lediglich jene in Periodika und ab 5.000 Euro. Zudem werden weitere Regeln eingeführt, denn „je mehr Steuergeld eingesetzt wird, desto mehr Nachweispflichten sind zu erbringen“. Für Kampagnen mit einem Volumen von mehr als 150.000 Euro ist ein Transparenzbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Für Kampagnen über 750.000 Euro ist eine zusätzliche Wirkungsanalyse vorzunehmen.

 

Wiener Zeitung – Von Print zu Online

Der dritte Teil des Medienpakets betrifft die Wiener Zeitung, die ihre Kosten weitgehend aus den Erlösen für die gesetzlichen Pflichtveröffentlichungen (im Amtsblatt) deckte. In Umsetzung einer EU-Richtlinie werden die Veröffentlichungspflichten in der Printausgabe abgeschafft. Das bisher gedruckte Amtsblatt werde zu einer künftigen elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes ausgebaut. Die Republik erhält „ein schwarzes Brett im Internet“, heißt es im Papier des Bundeskanzleramts. Der Entfall der Einschaltungen in der Print-Ausgabe erspart Österreichs Unternehmen insgesamt rund 20 Mio. Euro, eröffnet andererseits ein neues Geschäftsmodell für die Wiener Zeitung in der digitalen Ära.

Die Grundlage für diese weitgehende Umstellung ist das vom Justizministerium geplante Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2022 (GesDigG 2022). Dieses wurde im Juni zur allgemeine Begutachtung versendet. Es soll die Richtlinie (EU) 2019/1151 betreffend den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (Digitalisierungs-Richtlinie) umsetzen.

Die Zeitung selbst soll künftig online erscheinen, allerdings mit einer monatlichen Print-Ausgabe. Das Medienunternehmen wird zudem als Weiterbildungsinstitut für Journalismus ausgebaut.