Innenpolitik

Stromkostenbremse – so funktioniert’s

Mit der Stromkostenbremse schafft die Bundesregierung ein Instrument, das schnell und unbürokratisch hilft. Foto: BKA/ Christopher Dunker

„Niemand in Österreich soll sich seinen Grundbedarf an Strom nicht leisten können“, so Bundeskanzler Karl Nehammer beim Pressefoyer zur Stromkostenbremse. Gemeinsam mit Finanzminister Magnus Brunner, Vizekanzler Werner Kogler und Energieministerin Leonore Gewessler stellte er die im Ministerrat beschlossene Stromkostenbremse vor. Die Maßnahme wird für circa 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts wirksam. Damit werde der Kostenanstieg massiv gedämpft. 

 

So funktioniert die Stromkostenbremse

„Die hohe Inflation belastet alle Menschen in unserem Land, gefährdet die Kaufkraft und ist mittlerweile beim Mittelstand angekommen. Österreich ist im Kampf gegen die Teuerung aber sowohl beim Volumen, wie auch beim Tempo im europäischen Spitzenfeld. Viele Maßnahmen, die wir bereits umgesetzt haben, werden in anderen Ländern erst debattiert“, erklärte Brunner eingangs.

Die Stromkostenbremse wird ab 1. Dezember 2022 wirksam. Haushalte sollen automatisch eine Gutschrift auf ihre Stromrechnung erhalten. In Geltung soll die Deckelung bis 30.06.2024 bleiben. Die Bundesregierung habe in Kooperation mit der Energiewirtschaft alle Modelle auf ihre technische und rechtliche Umsetzbarkeit geprüft und jeweils die besten Punkte in das Modell einfließen lassen. Mit jenem Modell gelinge es die Kosten direkt und automatisch abzufedern, so Brunner.

 

„Aber die Strompreise steigen weiter und wir haben uns daher im Sommer vorgenommen, die Menschen direkt auf der Stromrechnung zu entlasten", erklärt Finanzminister Brunner. Foto: BKA/ Christopher Dunker

„Aber die Strompreise steigen weiter und wir haben uns daher im Sommer vorgenommen, die Menschen direkt auf der Stromrechnung zu entlasten“, erklärt Finanzminister Brunner. Foto: BKA/ Christopher Dunker

„Hier geht es um rasche und unbürokratische Hilfe, deshalb braucht dafür auch niemand einen Antrag stellen, die Stromkostenbremse wird automatisch für jeden Haushalt abgewickelt. Sie ist ein weiterer Baustein in der Entlastung der Menschen in einer schwierigen Zeit“, erklärte Nehammer.

Weiters soll auch eine soziale Staffelung in der Strompreisbremse inkludiert sein, die das System aber nicht unverhältnismäßig kompliziert gestalten soll. Für all jene, die von von den GIS-Gebühren befreit sind, werde es einen zusätzlichen Abschlag von 75% der Netzkosten geben. Betroffen sind davon rund 300.000 Haushalte, die mit der Maßnahme zusätzlich bis zu 200 Euro pro Haushalt erhalten.

 

So viel erhält jeder Haushalt

Mit der Stromkostenbremse wird ein Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr entlastet. Dafür stellt die Bundesregierung rund 3 bis 4 Milliarden Euro, je nach Preisentwicklung bereit.

Pro Haushalt werden maximal 2.900 kWh als Grundbedarf gefördert – darüber hinaus muss der Marktpreis gezahlt werden. Dies sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs eines österreichischen Haushalts.

Berechnet werde der Strompreis mit einem Schwellenwert von 10 Cent  pro Kilowattstunde – das entspricht etwa dem Preisniveau vor der Krise. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde.

Konkret bedeutet das: Jede Verbraucherin bzw jeder Verbraucher, denen 25 Cent pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden, bekommt für die festgelegten 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde gutgeschrieben. Bei 40 Cent werden 30 Cent gutgeschrieben, bei 45 Cent erhält man ebenso 30 Cent vom Staat. Mit dieser Obergrenze soll verhindert werden, dass Energieversorgungsunternehmen die Preise weiter anheben.

 

„Schnelle und unbürokratische Hilfe“

Die Stromkostenbremse leiste schnelle und unbürokratische Hilfe und wirke gleichzeitig inflationsreduzierend. „Ich sage aber auch ganz ehrlich: Jetzt ist einmal auch die EU am Zug, um jene Probleme zu lösen, die nur europäisch gelöst werden können. Damit meine ich die Entkoppelung von Strom- und Gaspreisen, um diesem Irrsinn auf den Strommärkten ein Ende zu bereiten“, Bundeskanzler Nehammer abschließend. Zur-Sache berichtete bereits.

In Planung ist eine zusätzliche Entlastung für Haushalte mit mehr als drei Personen. Jene Familien haben die Möglichkeit neben der Strompreisbremse einen Antrag zu stellen. Das helfe vor allem Familien.

Um energieintensive Unternehmen, insbesondere KMUs, darunter auch Handwerksbetriebe zu unterstützen, plant die Regierung weitere Hilfsmaßnahmen. Hier strebe man nach Fertigstellung der Richtlinie die rasche Bewilligung der Förderung auf EU-Ebene an.

Die Stromkostenbremse soll schnellstmöglich im Parlament, voraussichtlich im Oktober, beschlossen werden.