Innenpolitik

Wahlrechtsreform vereinfacht die Stimmabgabe

Die Simmabgabe per Briefwahl sowie für Menschen mit Behinderung soll in Zukunft wesentlich erleichtert werden. Die Wahlrechtsreform sieht auch eine bessere und österreichweit einheitliche Entschädigung von Wahlbeisitzern vor. Foto: istock / bizoo_n

Die Abgabe der Stimme bei einem Wahlgang soll in Zukunft wesentlich erleichtert werden. Der Verfassungsausschuss beschloss am Dienstag eine entsprechende Reform des Wahlrechts. Zentraler Punkt: Wahllokale müssen in Zukunft barrierefrei sein und die Briefwahl wird vereinfacht.

 

Reihe von Änderungen

Um Menschen mit Behinderungen das Wählen zu erleichtern, ist ab 1. Jänner 2028 ein verpflichtender barrierefreier Zugang zu sämtlichen Wahllokalen samt barrierefrei erreichbarer Wahlzelle vorgesehen.

In der Übergangszeit bis 2028 soll aber an jedem Wahlstandort mindestens ein Wahllokal barrierefrei zugänglich sein. Ebenso sind die Bereitstellung von Wahlschablonen für Wahlkarten, die Abschrägung des amtlichen Stimmzettels, Mindestschriftgrößen für Drucksorten sowie vermehrte Informationen in einfacher Sprache nunmehr verpflichtend.

Das betrifft etwa das Informationsblatt über die Stimmabgabe mittels Wahlkarte, welches in Hinkunft verpflichtend in leicht lesbarer Sprache verfasst sein muss. Diese Maßnahme könnte dazu beitragen, die Zahl der ungültigen Briefwahlstimmen zu minimieren.

Briefwähler werden künftig außerdem, analog zu den Wahlbehörden, die Möglichkeit haben, den Standort-Status ihrer Wahlkarte (z.B. „ausgestellt“ oder „bei der Wahlbehörde eingelangt“ etc.) elektronisch abzufragen.

 

Gerstl: „Wichtige Schritte im demokratischen Prozess“

Auf die enormen Vorteile dieser Reform verweist Abg. Wolfgang Gerstl, Verfassungssprecher der Volkspartei: „Die große Wahlrechtsreform bringt eine Beschleunigung der Auszählung von Briefwahlstimmen, Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, eine bundesweit einheitliche Mindestentschädigung für Wahlbeisitzer/innen und kürzere Mindestöffnungszeiten für Eintragungslokale zur Unterstützung von Volksbegehren. Das sind wichtige Schritte im demokratischen Prozess.“

Reform des Wahlrechts bringt Vorteile: ÖVP-Abg. Wolfgang Gerstl, Foto: Rauchensteiner

Briefwahl: schnellere Stimmabgabe, schnellere Auszählung

Änderungen werden auch bei der Briefwahl vorgenommen. In Zukunft soll es in ganz Österreich möglich sein, schon bei der Abholung einer Wahlkarte auf der Gemeinde bzw. beim Magistrat seine Stimme abzugeben. „Damit wird eigentlich eine Art Vorwahltag eingeführt, da Briefwahl-Beantragung und Stimmabgabe unter einem erfolgen können“, betont Gerstl.

Außerdem sollen Wahlkarten, die bis Freitagmittag vor der Wahl bei der zuständigen Wahlbehörde eingetroffen sind, möglichst noch am Wahltag in den einzelnen Wahlsprengeln ausgezählt werden. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Wahlergebnis nach Auszählung der übrigen Wahlkartenstimmen – die nach wie vor am Montag und Dienstag nach der Wahl erfolgen soll – noch signifikant ändert. Zusätzlich wird künftig auch das Sprengelwahlergebnis wieder viel aussagekräftiger, weil es auch die meisten Briefwahlstimmen enthalten wird.

 

Wahlbeisitzer werden besser entschädigt

Mit der Wahlrechtsreform soll auch die Arbeit der Wahlbeisitzer besser entschädigt werden. Sie erhalten nunmehr bundesweit einheitlich und wertgesichert zwischen 33 und 100 Euro, abhängig von der Länge der Öffnungszeit des jeweiligen Wahllokals. Die Gemeinden können aber auch höhere Entschädigungen auszahlen, wenn es aus ihrer Sicht erforderlich erscheint.

Änderungen bei Volksbegehren

Entlastet werden die Gemeinden in Zukunft bei der Auflage von Volksbegehren. Die derzeit bestehende Verpflichtung, die Eintragungslokale auch am Samstag für zumindest zwei Stunden offenzuhalten, soll künftig entfallen. Zudem sind verlängerte Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr nur noch für einen Werktag (statt wie bisher zwei) vorgesehen.

Diese Vereinfachungen ergeben sich teils durch organisatorischen, teils technischen Fortschritt, namentlich die Digitalisierung. „Volksbegehren können durch das Volksbegehrensgesetz sowohl in jeder beliebigen Gemeinde als auch online – via Handysignatur – unterschrieben werden“, begründet der ÖVP-Verfassungssprecher diese Regelung.

Fortschritte, die rasch beschlossen werden sollen, sagt Gerstl: „Insgesamt haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner viele wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, die in der kommenden Plenarwoche auf der Tagesordnung stehen.“

 

Die Simmabgabe per Briefwahl sowie für Menschen mit Behinderung soll in Zukunft wesentlich erleichtert werden. Die Wahlrechtsreform sieht auch eine bessere und österreichweit einheitliche Entschädigung von Wahlbeisitzern vor. Foto: istock / bizoo_n
Die Simmabgabe per Briefwahl sowie für Menschen mit Behinderung soll in Zukunft wesentlich erleichtert werden. Die Wahlrechtsreform sieht auch eine bessere und österreichweit einheitliche Entschädigung von Wahlbeisitzern vor. Foto: istock / bizoo_n