Innenpolitik

Was Sie jetzt über das Pflegestipendium wissen müssen

Das Pflegestipendium: Was Sie zu dieser Förderung, die bis zu 1.400 Euro monatlich in der Pflegeausbildung bringen kann, wissen müssen, hat Zur-Sache für Sie zusammengefasst. Foto: iStock / SDI Productions

Die Bundesregierung erhöht beim Thema Pflege das Tempo. Nachdem bereits die größte Pflegereform seit Jahrzehnten auf den Weg gebracht wurde, werden nun einzelne Maßnahmen sogar vorgezogen. So zum Beispiel das Pflegestipendium (Zur-Sache berichtete). Was Sie zu dieser Förderung, die bis zu 1.400 Euro monatlich in der Pflegeausbildung bringen kann, wissen müssen, hat Zur-Sache für Sie zusammengefasst.

 

Was ist das Pflegestipendium?

  • Mit dem Pflegestipendium erhalten bestimmte Personen, die an Ausbildungen im Pflegebereich teilnehmen, eine Förderung zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten, die ein gewisses Mindestniveau nicht unterschreiten darf.
  • Ziel dahinter ist es, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und mehr Menschen in Pflegeassistenz- und Pflegefachassistenzausbildungen, sowie Ausbildungen für Sozialbetreuungsberufe und den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu bringen.
  • Mit dem Pflegestipendium werden insgesamt 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze pro Jahr geschaffen.
  • Für das Pflegestipendium und die Aufstockung der Mittel für Höherqualifizierung werden jährlich über 30 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.

 

Wer kann das Pflegestipendium in Anspruch nehmen?

  • Das Pflegestipendium kann sowohl von arbeitssuchenden als auch karenzierten Personen in Anspruch genommen werden:
  • Grundvoraussetzungen:
    • mindestens zweijährige Beendigung der Ausbildungspflicht bis 18 (Inanspruchnahme also ab 20 Jahre)
    • bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder Schul- oder Studienabbruch oder AHS-Maturaabschluss, der mehr als zwei Jahre zurückliegt
    • Die Genehmigung erfolgt im Rahmen einer entsprechenden Beratung durch das AMS vor Beginn der Ausbildung, wobei auch Personen mit abgeschlossener Erstausbildung gefördert werden können.
    • Für die Erstgenehmigung bedarf es eines positiven Ergebnisses des Aufnahmeverfahrens der jeweiligen Ausbildungseinrichtung, die als Bestätigung der persönlichen Eignung der zu fördernden Person für diesen Berufsbereich zu bewerten ist.
  • Auszubildende in Pflegeberufen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden in Zukunft durch einen monatlichen Ausbildungsbeitrag des Sozialministeriums in Höhe von 600 Euro gefördert.
  • Auch Menschen, die sich seit 1. September 2022 in Pflegeausbildungen befinden, können ab 1. Jänner 2023 mittels Antrag beim AMS das Pflegestipendium in Anspruch nehmen. Davon sind auch durch Fachkräftestipendien und Pflegestiftungen geförderte Ausbildungen erfasst.
  • Darüber hinaus wird die Qualifizierungsförderung, also die Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften, im Bereich sozialer Dienstleistungen in Zukunft 75 Prozent (statt bisher nur 60 Prozent) der Kurs- und Personalkosten betragen. So werden auch Höherqualifizierungen für Berufstätige und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Gesundheitsbereich noch weiter attraktiviert.

 

Wie ist die Förderung genau ausgestaltet?

  • Personen, die sich im Rahmen des Pflegestipendiums dazu entscheiden, eine Pflegeausbildung zu starten, erhalten mindestens 1.400 Euro Förderung monatlich.
  • Liegt der derzeitige Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung unter diesem Mindestniveau, wird die Differenz aufgestockt.
  • Wichtig ist auch, dass Personen, deren Leistungsanspruch über der 1.400 Euro Mindestgrenze liegt, keine Kürzungen zu befürchten haben.

 

Welche Ausbildungen werden gefördert?

  • Pflegeassistenzberufe
  • Pflegefachassistenzberufe
  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (unterhalb des Fachhochschulniveaus)
  • Nachfolgende Angehörige der Sozialbetreuungsberufe nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a- B-VG
    • Altenarbeit
    • Familienarbeit
    • Behindertenarbeit
    • Behindertenbegleitung