Innenpolitik

Welche Entlastungen jetzt kommen

50 Milliarden Euro werden insgesamt aufgebracht, um die Teuerung abzufedern. Mit August starten eine Reihe von Auszahlungen. Foto: istock / Irina Shatilova

Im Juli hat die Inflation einen Rekordwert von 9,2 Prozent erreicht. Nun starten mit August die Auszahlungen aus dem dritten Anti-Teuerungspaket. Kanzler Nehammer meinte bereits zu Wochenbeginn, dass im „August die Entlastungswelle beginnt“. Zur-Sache bringt eine Übersicht, wer mit welcher Entlastung in den kommenden Monaten rechnen kann und was die Regierung noch plant.

 

50 Milliarden gegen die Teuerung

Schon seit Monaten steigen die Preise – nicht nur in Österreich sondern in ganz Europa. Für Österreich spricht Finanzminister Magnus Brunner von einer „importierten Inflation'“.

Die Regierung hat schon zu Jahresbeginn und noch vor Ausbruch des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ihr erstes Anti-Teuerungspaket geschnürt. Im April folgte das zweite Paket und letztlich wurde noch im Juni ein drittes, 28 Milliarden Euro schweres Paket, auf den Weg gebracht. Hinzu kommt noch die ökosoziale Steuerreform, die seit Juli Schritt für Schritt in Umsetzung geht und eine zusätzliche Entlastung bringt.

Insgesamt belaufen sich alle Pakete gegen die Teuerung inkl. der Steuerreform auf eine Gesamtentlastung von 50 Milliarden Euro. Nur zum Vergleich: Deutschland, das bevölkerungsmäßig und in Sachen Wirtschaftskraft fast zehnmal größer ist als Österreich, hat bisher nur 30 Milliarden Euro an Maßnahmen gegen die Teuerung gesetzt.

 

August: zusätzliche Familienbeihilfe

Mit August startet eine Reihe von Auszahlungen aus dem Anti-Teuerungspaket. Bereits diese Woche erfolgt der Startschuss zur Auszahlung einer einmaligen zusätzlichen Familienbeihilfe von 180 Euro pro Kind. Besonders in Hinblick auf den Schulstart, wenn mit Schulmaterialien und Kleidung höhere Ausgaben in den Familien anstehen, ist dieses zusätzliche Leistung für Familien in Zeiten der Teuerung besonders hilfreich.

 

September: Einmalzahlungen und erhöhter Familienbonus

Bezieher einer Mindestpension und Arbeitslose wurden bereits in den ersten beiden Anti-Teuerungspaketen berücksichtig. Auch mit dem 3. Paket erhalten sie eine weitere Einmalzahlung. Im September erfolgt die Auszahlung eines Direktzuschuss für Pensionisten in Höhe von bis zu 500 Euro (Pensionistenabsetzbetrag für kleine Pensionen – volle Entlastungswirkung bei 1.100 – 1.800 €) sowie von von 300 Euro für besonders betroffene Gruppen.

Im Rahmen der Steuerreform wurde der Familienbonus von 1.500 Euro auf 2.000 pro Kind und Jahr erhöht. Aufgrund der Teuerung wurde er vom 1. Jänner nächsten Jahres auf den heurigen September vorgezogen. Die Auszahlung erfolgt entweder im Rahmen der Lohnverrechnung oder über dem Weg der Arbeitnehmerveranlagung

 

Oktober: Doppelter Klimabonus

Im Rahmen der Steuerreform wurde beschlossen, einen Klimabonus einzuführen. Dieser soll besonders jenen zugutekommen, die täglich zur Arbeit pendeln müssen.

Ursprünglich war der Klimabonus je nach Lage der Gemeinde und Anbindung an den städtischen Raum gestaffelt mit einem Maximalbetrag von 250 Euro ausgelegt. Aufgrund der in der Zwischenzeit angelaufenen Teuerungswelle wurde von der Regierung beschlossen, dass die Staffelung aufgehoben und der Betrag von 250 Euro auf 500 Euro pro Erwachsenen verdoppelt wird. Für Kinder gibt es 250 Euro. Ein Familie mit zwei Kindern kann also im Oktober mit 1.500 Euro zusätzlich rechnen.

Zur Sicherstellung einer einfachen Abwicklung und schnellen Auszahlung des Klimabonus, wurden vom Finanzministerium bereits Ende Juni 5,5 Millionen Briefe an die österreichischen Haushalte geschickt, mit der Bitte ihre Kontodaten auf FinanzOnline zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren (Zur-Sache berichte)

 

So geht es weiter:

Darüber hinaus werden schrittweise weitere Maßnahmen in Kraft treten:

  • Senkung Lohnnebenkosten (UV-Beitrag um ein Zehntel, FLAF-Beitrag auf 3,7 %)
  • Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung)
  • Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal 500 Euro pro Jahr) wird bis 2024 verlängert
  • Erhöhter Absetzbetrag für 2022 (500 Euro)
  • Mitarbeiter-Prämie von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei sowie SV-Beitragsfrei
  • Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen
  • Gebührenbremse auf Bundesgebühren
  • Valorisierung Sozialleistungen (4 Mrd. €)

 

Im Winter gilt die Strompreisbremse

In Ausarbeitung befindet sich zudem die Strompreisbremse. Der Grundsatzbeschluss eines Deckels auf die Stromrechnung wurde bereits im Sommerministerrat gefasst. Das entsprechende Modell soll bis Ende August stehen und im Herbst wirken. (Zur-Sache berichtete)

 

2023: weitere Steuerentlastungen und Ende der Kalten Progression

Das nächste Jahr bringt dann weitere Entlastungen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform sowie das endgültige Aus der Kalten Progression. Diese schleichende Steuererhöhung, über deren Ende unzählige Koalitionen über Jahre debattiert haben, wurde von der aktuellen Regierung abgeschafft. Entlastung: 16-17 Milliarden Euro.

Übersichten zu den Maßnahmen und Informationen zu Antrag und Anspruchsberechtigung finden Sie unter: