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Die Chronologie der Aktenlieferung

Foto: iStock/kyoshino

Die Aktenlieferung des Finanzministeriums an das Parlament ist Gegenstand heftiger Kontroversen, doch das Ressort war stets um korrekte Vorgangsweise bemüht. Der Präsident der Finanzprokuratur, Dr. Wolfgang Peschorn, hat es in einem Interview jüngst klar ausgedrückt: „Der Verfassungsgerichtshof weiß, dass wir uns bemüht haben.“ Das ist die Antwort eines der höchstrangigen Juristen, denn die Finanzprokuratur ist die Anwältin der Republik. Und tatsächlich zeigt sich, dass seitens des Bundesministeriums für Finanzen stets daran gedacht war, den Aufforderungen nach Aktenlieferung an das Parlament zu entsprechen, allerdings in einer jeweils konkret festzulegenden und alle rechtlichen Aspekte berücksichtigenden Form. Genau deswegen gab es eine Reihe von Gesprächen zwischen dem Finanzministerium, den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses und dem Verfassungsgerichtshof. Den Ablauf zeigt die von Zur-Sache.at erstellte Übersicht:

Sondersitzung des Nationalrats am Montag

Der Nationalrat tritt am Montag, 17. Mai zu einer Sondersitzung zusammen. Bei dieser kann es zu einer dringlichen Anfrage an den Bundesminister für Finanzen, Gernot Blümel, kommen. Das Bundesministerium hat jedenfalls die Akten wie gefordert und vom Verfassungsgerichtshof formuliert bereits geliefert.