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Vorwürfe gegen Kurz “spekulativ und unterstellend”

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Die Vorwürfe gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz wegen des Verdachts falscher Aussage sind “spekulativ und unterstellend”. Das erklärt Hubert Hinterhofer, Rechtswissenschafter in Salzburg.

Die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz erhobenen Vorwürfe wegen des Verdachts der falschen Aussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss sind „spekulativ“ und haben einen „hypothetischen“ Charakter. Das ist das Ergebnis einer strafrechtswissenschaftlichen Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Hubert Hinterhofer, Ordinarius für Strafrecht an der Universität Salzburg.

 

Widerlegt in sieben Punkten

Präzise und konkret analysiert Hinterhofer die von der WKStA erhobenen Vorwürfe, Kurz habe tatsachenwidrig behauptet, in die ÖBAG-Bestellungen nicht eingebunden gewesen zu sein. Aus der mehrseitigen Mitteilung der WKStA greift Hinterhofer in seiner Stellungnahme sieben Punkte auf, die laut WKStA den Verdacht gegen Kurz belegen sollen, jedoch nach Hinterhofers Analyse „spekulativ“ sind. Es werden seitens der Staatsanwaltschaft Schlüsse gezogen, die „bei Weitem nicht ausreichend“ sind und sogar „keinesfalls ausreichend“ sind, um den für eine Anklage notwendigen dringenden Tatverdacht der WKStA-Mitteilung entnehmen zu können.

 

Vorsatz fehlt

Die vorgeworfene falsche Aussage sei zudem ein Vorsatzdelikt, es muss also zumindest ein bedingter Vorsatz vorliegen. Für dessen Annahme müssten bei Anklageerhebung gute Gründe gegeben sein, das Strafgericht müsse diesen zweifelsfrei feststellen. Kurz habe jedoch mehrfach dargelegt, wahrheitsgemäß ausgesagt zu haben.

 

Verurteilung unwahrscheinlich

Hinterhofer zusammenfassend: Der für eine Anklage notwendige dringende Tatverdacht einer vorsätzlich unrichtigen Aussage, der eine Verurteilung für wahrscheinlich erscheinen lässt, lasse sich der Mitteilung der WKStA „nicht entnehmen, weil deren Ausführungen dafür insgesamt zu spekulativ und unterstellend sind“.

 

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