Reitans Freitag

Gutachten spricht für Kanzler Kurz

© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Ein Jahr nach seiner ersten Aussage ist Bundeskanzler Sebastian Kurz heute Donnerstag neuerlich vor den Ibiza-Untersuchungsausschuss des Nationalrates geladen. Bereits im Juni 2020 hat Kurz mit dem erklärten Vorsatz, wahrheitsgemäß zu antworten, eine vierstündige Befragung absolviert.

 

Anonyme Anzeigen

In den Monaten nach dem ersten Termin des Kanzlers als Auskunftsperson wurden gegen ihn bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Anzeigen eingebracht, teils von der SPÖ und den Neos, teils anonym. Nahezu ein Jahr danach, im Mai 2021, erhielt der Bundeskanzler von der WKStA die Mitteilung, gegen ihn werde wegen des Vorwurfs der Falschaussage ermittelt. Mit ausgelöst wahrscheinlich von den Oppositionsparteien.

 

Obsessive Opposition der Neos

„So geht Arbeitsteilung“, schrieb kürzlich ein unabhängiges politisches Magazin in einer kritischen Abhandlung zur „Oppositionsobsession“ der Neos: Erst zeigt Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper Bundeskanzler Kurz wegen Falschaussage an, dann fragt Neos-Parteichefin Beate Meinl-Reisinger im ORF, ob den Österreichern ein krimineller Bundeskanzler zumutbar sei.

 

Ibiza-Ausschuss als einzige Bühne

Anzumerken ist: Davon war aber weit und breit nicht die Rede. Es gab und gibt gegen Kurz keine Anklage und daher kein Verfahren, sodass der Frage von Meinl-Reisinger jegliche Grundlage fehlt. Es gibt Anzeigen, die teils anonym, teils von Oppositionsparteien eingebracht wurden. Doch der Ibiza-Ausschuss ist, wie eine Qualitätszeitung schrieb, eine der wenigen Bühnen, die die Opposition bespielen kann. Das ist es. Und sie versucht, es zu nutzen.

 

Ermittlungen eingestellt

Schon vor einem halben Jahr haben Krisper und SPÖ-Abg. Kai Jan Krainer eine Anzeige gegen Wolfang Sobotka eingebracht. Ihr Vorwurf: Sobotka, Präsident des Parlaments, habe in seiner Eigenschaft als Mitbegründer des Alois Mock-Instituts vor dem Ausschuss falsch ausgesagt. Die WKStA hat die eingeleiteten Ermittlungen inzwischen eingestellt.

 

Milieu der Polarisierung

Der Ibiza-Ausschuss hat nach Einschätzungen einer Wiener Qualitätszeitung eine „Polarisierung“ mit sich gebracht. In diesem aufgeheizten Milieu wird diese Woche Bundeskanzler Kurz befragt.

Zu den Behauptungen hat sich Bundeskanzler Kurz mehrfach geäußert. So verwies Kurz darauf, es sei allgemein bekannt gewesen, dass Thomas Schmid sich um den Vorstandsposten bei der Verstaatlichten-Holding ÖBAG bewerben möchte. Davon sei immer wieder gesprochen worden. Er, Kurz, war davon informiert, doch die Vorstandsbestellung falle in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates. Für dessen Besetzung wiederum sei der Fachminister zuständig, nicht der Bundeskanzler. Und er, Kurz, könne nicht Fragen zu SMS-Mitteilungen zwischen anderen Personen beantworten. Sebastian Kurz hat also alles klargestellt. Das bestätigt auch ein Rechtsgutachten.

 

Gutachten spricht für Kurz

Für eine Anklage bedarf es eines dringenden Tatverdachts, doch dieser ist in diesem Fall nicht gegeben. Zu dieser Einschätzung gelangt der Rechtswissenschaftler Prof. Hubert Hinterhofer. Der Mitteilung der WKStA sei, so Hinterhofer, dieser dringende Tatverdacht nicht zu entnehmen. Die Ausführungen in der Mitteilung der WKStA seien zu spekulativ und unterstellend, befindet Hinterhofer, Professor für Straf- und Strafverfahrensrecht an der Universität Salzburg.

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