Bundesländer

Kärnten: Förderoffensive für landwirtschaftliche Selbstbedienungshütten

Bild: Büro LR Gruber/Taltavull

Die Ortskerne sollen genutzt und belebt werden. Daher werden in Kärnten nun Hütten gefördert, bei denen man sich selbst bedienen kann. Diese werden nun teilweise errichtet und bestehende Hütten umgebaut. 

 

Erfolgskonzept

Regionale Landwirte bieten dort ihre Produkte an. In Österreichs südlichstem Bundesland gibt es bereits 200 solcher Selbstbedienungshütten. Das regionale Lebensmittelangebot der Bauern wird gut angenommen. Nun soll das nächste Kapitel dieser Kärntner Erfolgsgeschichte geschrieben werden: Insgesamt werden 100.000 Euro in einer ersten Etappe für die Errichtung und den Umbau von Selbstbedienungshütten zur Verfügung gestellt, erklärt Agrarlandesrat Martin Gruber (ÖVP) seine Förder-Initiative.

 

Regionalität

Das Bewusstsein für regionale Lebensmittel ist in den vergangenen Monaten der Corona-Krise immer stärker geworden. Immer mehr Menschen greifen daher zu landwirtschaftlichen Produkten aus der Region. Besonders beliebt sind dabei sogenannte Selbstbedienungshütten, in denen Bauern ihre Produkte zum Verkauf anbieten. Diese steigende Tendenz bestätigt der Direktvermarkterverband Kärnten. Im südlichsten Bundesland Österreichs gibt es bereits 200 solcher „Hofläden“.

 

Förderungen

„Die Direktvermarktung ist ein wichtiges zusätzliches Standbein für Bauern. Und mit den Selbstbedienungshütten machen wir es den Leuten noch leichter, regionale Lebensmittel zu kaufen“, so Landesrat Gruber. Aus diesem Grund soll nun die Errichtung von weiteren Verkaufsstellen finanziell vom Land Kärnten unterstützt werden.

 

Bild: Büro LR Gruber/Taltavull

Bild: Büro LR Gruber/Taltavull

Konkret: In einer ersten Bewilligungsrunde stehen 100.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Bis zu 50 % der Investitionskosten werden vom Land übernommen, wenn durch die Errichtung einer Selbstbedienungshütte eine leerstehende Fläche im Ortskern einer Gemeinde genutzt wird. Anträge für die Förderungen können bereits ab Mitte April gestellt werden. Auch Betreiber von bereits bestehenden Hütten können einen entsprechenden Antrag für etwaige Umbauten stellen.

 

Qualität gewährleistet

Voraussetzung ist, dass ausschließlich Produkte landwirtschaftlicher Betriebe aus Kärnten vermarktet werden, die durch ein staatlich anerkanntes Qualitäts- und Herkunftssiegel (z.B. AMA-Gütesiegel, AMA-Biosiegel etc.), eine gültige „Genussland Kärnten“-Partnerschaft oder durch die Marke „Gutes vom Bauernhof“ ausgezeichnet sind.

Bild: Büro LR Gruber/Taltavull
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