Innenpolitik

Zusätzlich 68 Millionen Euro pro Jahr an Beihilfen für Studierende

Studenten am Campus der Universität. Foto: istock/Nikada

Im Nationalrat beschlossen: Ab 1. September werden die Studienbeihilfe um bis zu 12 % erhöht und der Zugang deutlich vereinfacht. Heuer werden 22 Mio. Euro und ab 2023 jährlich 68 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln für die Studienförderung bereitgestellt. Mit der Novelle wird das System zugunsten der Studenten flexibler und schafft eine dauerhafte Absicherung.

 

Die Reform der Studienförderung wurde am Mittwoch, dem 18. Mai, im Nationalrat beschlossen. Damit wird die Beihilfe für Studenten schon ab diesem Herbst um 8,5 bis 12 % erhöht. Von der Erhöhung profitieren rund 50.000 Studenten und 1.400 Anspruchsberechtigte. Damit werden vor allem jene Studenten entlastet, die die finanziellen Einbußen der Corona-Pandemie und der Teuerung zu spüren bekommen.

 

Berechnung nach dem Baukastensystem

Die Berechnung der Beihilfe erfolgt künftig nach dem Baukastensystem. Anstelle eines Höchstbetrags, von dem bestimmte Beträge abgezogen werden, gibt es künftig einen Grundbetrag von 335€. Zusätzlich zu diesem Grundbetrag werden verschiedene Erhöhungsbeträge je nach Lebenssituation hinzugerechnet. Anhand der Erhöhungsbeträge kann individuell auf die Lebensumstände der Studenten eingegangen werden. So wird die Berechnung einfacher und für die Studenten vorhersehbarer.

 

Erleichterung für ältere und eigenständige Studenten

Zusätzlich ermöglicht die Novelle einen erleichterten Zugang zu Selbsterhalterstipendien und macht die Studienbeihilfe auch für ältere Studenten zugänglich. Die Altersgrenze wird von 30 auf 33 Jahre beziehungsweise in besonderen Fällen von 35 auf 38 Jahre angehoben. Davon profitieren vor allem Studenten, die nicht direkt nach der Matura ein Studium begonnen haben. Das neue System bezeichnet ÖVP-Wissenschaftssprecher Rudolf Taschner als „zielgerichtete, effektive und umfassende Erhöhung der Studienbeihilfe, die sich sehen lassen kann.

Eine weitere wichtige Neuerung stellt die Entkoppelung der Studienförderung von der Familienbeihilfe dar. Denn dadurch können Bezieher der Familienbeihilfe, die keinen Anspruch mehr darauf haben, stattdessen Studienbeihilfe beantragen.

Praxis-Beispiel: Ein Student unter 24 Jahren mit eigenem Wohnsitz am Studienstandort bekommt statt bisher 564 Euro, künftig 632 Euro – das ist eine Erhöhung um rund 12 Prozent.

 

Weitere Unterstützungsmaßnahmen für Studenten

Die Erhöhung der Studienbeihilfe ist nur eine von vielen Maßnahmen zur Unterstützung von Studenten während der Pandemie. Das Bildungsministerium hat zum Beispiel die Zuverdienstgrenze von 10.000 auf 15.000 Euro angehoben. Somit haben Studenten die Möglichkeit bis zu 15.000 Euro neben der Familien- und Studienbeihilfe zu verdienen.

Weiters wurde das Sommersemester 2020 zum „neutralen Semester“ erklärt. Dadurch verlängern sich die Anspruchsdauer, aber auch die Altersgrenzen für den Bezug der Studienbeihilfen um ein halbes Jahr.

Außerdem wurden die 450.000 Euro schwere Corona-Nothilfe des Bildungsministeriums eingerichtet und ein einmaliger Corona-Bonus von 300 Euro für alle Bezieher der Studienbeihilfe ausgezahlt.

Studenten am Campus der Universität. Foto: istock/Nikada
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