News
Ab 1. Juli: NoVA-Befreiung für Handwerksbetriebe bringt deutliche Entlastung

Mit 1. Juli 2025 wird die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 in Österreich abgeschafft. Diese Maßnahme soll Handwerksbetriebe wesentlich entlasten und Investitionen in moderne Arbeitsmittel fördern.
Hattmannsdorfer: „Ersparnis bis zu einem Viertel des Fahrzeugpreises“
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer betont in einer Stellungnahme die Bedeutung dieser Entscheidung für Klein- und Mittelbetriebe (KMU). „Die Unterstützung unserer Klein- und Mittelbetriebe ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung – sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze in allen Regionen. Die Abschaffung der NoVA für Handwerkerfahrzeuge ist daher ein bedeutender Baustein in der schrittweisen Entlastung dieser Betriebe. Mit der neuen Regelung ersparen sich viele Unternehmen bis zu einem Viertel des Fahrzeugpreises – das ist ein deutliches Signal für Investitionen in moderne Arbeitsmittel und eine klare Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich.“
Eibinger-Miedl sieht mehr finanziellen Spielraum für Unternehmen
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betont, dass die NoVA-Befreiung ein klares Zeichen der Unterstützung von KMUs sei, die Wertschöpfung generieren, Lehrlinge ausbilden und regionale Arbeitsplätze sichern „Wir setzen mit der NoVA-Befreiung für Handwerkerfahrzeuge ein klares Zeichen: Wir entlasten gezielt unsere Klein- und Mittelunternehmen, die für Wertschöpfung sorgen, Lehrlinge ausbilden und regionale Arbeitsplätze sichern. Gerade in herausfordernden Zeiten möchten wir dort unterstützen, wo es unmittelbar wirkt – bei den Betrieben, die den österreichischen Wirtschaftsstandort ausmachen. Die Befreiung von der NoVA ab 1. Juli 2025 senkt die Kosten für Handwerkerfahrzeuge spürbar und schafft somit mehr finanziellen Spielraum für Investitionen und Wachstum.“
Zwei praktische Rechenbeispiele, die ab 1. Juli gelten
Die Abschaffung der NoVA bedeutet, dass bei der Erstzulassung von leichten Nutzfahrzeugen der Klasse N1 künftig keine Abgabe mehr anfällt. Die Pressemitteilung illustriert die potenziellen Einsparungen anhand von zwei Beispielen:
- VW Crafter 35 (Kastenwagen): Bei einem Kaufpreis von 57.000 Euro brutto beträgt die künftige NoVA-Ersparnis 10.380 Euro.
- Mercedes Sprinter Pritschenwagen: Bei einem Kaufpreis von 60.000 Euro brutto liegt die NoVA-Ersparnis bei 20.214,19 Euro.
