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2025: Höhere Pensionen, Familienbeihilfe und Sozialleistungen

Familien werden auch 2025 weiter entlastet. Foto: iStock/ skynesher

Im Jahr 2025 können sich Pensionisten, sozial Schwächere und Familien über spürbare finanzielle Entlastungen freuen. Pensionen, Sozialleistungen und Familienhilfen werden aufgrund der Inflation angehoben, außerdem gibt es Neuerungen bei Zuverdienstgrenzen und Zuschlägen für einkommensschwache Haushalte.

 

Plus von 4,6 Prozent bei Pensionen

Senioren können mit einem Anstieg ihrer Pensionen um 4,6 Prozent rechnen. Die Mindestpension, der sogenannte Ausgleichszulagenrichtsatz, steigt auf 1.273,99 Euro. Die Aliquotierung bleibt ausgesetzt, was bedeutet, dass auch Personen, die 2024 zu einem beliebigen Zeitpunkt in den Ruhestand gegangen sind, die volle Erhöhung erhalten. Für Bezieher mit einer Pension ab 6.060 Euro monatlich wird die Erhöhung durch einen Fixbetrag von 276,76 Euro begrenzt. „Es ist wichtig, dass die Kaufkraft auch bei den älteren Personen erhalten bleibt“, erklärte ÖVP-Klubobmann August Wöginger beim entsprechenden Parlamentsbeschluss. (Zur-Sache berichtete). Hier finden sie die Rede von Klubobmann Wöginger zur Pensionserhöhung.

Anpassungen gibt es auch bei der Geringfügigkeitsgrenze, die auf 551,10 Euro angehoben wird, und die Höchstbeitragsgrundlage, die künftig 6.450 Euro beträgt. Das Frauenpensionsalter steigt im Zuge der laufenden Anpassung erneut um ein halbes Jahr und liegt 2025 bei 61 Jahren.

August Wöginger, Klubobmann und Sozialsprecher der ÖVP, mit Ingrid Korosec, Präsidentin des Seniorenbundes: Das Pensionssystem in Österreich ist sicher und gehört zu den besten der Welt. Foto: THR

August Wöginger, Klubobmann und Sozialsprecher der ÖVP, mit Ingrid Korosec, Präsidentin des Seniorenbundes: Das Pensionssystem in Österreich ist sicher und gehört zu den besten der Welt. Foto: THR

 

2025 steigen Familien- und Sozialhilfen um 4,6 Prozent

Auch Familien- und Sozialhilfen werden mit Anfang 2025 an die Inflation angepasst und steigen ebenfalls um 4,6 Prozent. Betroffen sind Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag, der Mehrkindzuschlag sowie das Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus. Zusätzlich werden Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld sowie Studien- und Schülerbeihilfen erhöht.

Für Alleinlebende und Alleinerziehende steigt die Sozialhilfe von maximal 1.156 auf 1.209 Euro netto, während sich der Maximalbetrag für Paare von rund 1.618 auf 1.692 Euro netto erhöht. Diese Beträge werden zwölf Mal im Jahr ausgezahlt.

Mehr Möglichkeiten der Kinderbetreuung schaffen Wahlfreiheit für Eltern (im Bild: Familienministerin Susanne Raab): Foto: Andy Wenzel

Familienministerin Susanne Raab: Familienleistungen erhöht Foto: Andy Wenzel

Neue Zuverdienstgrenze und Zuschläge für Familien

Studierende können sich ebenfalls über eine Neuerung freuen: Erstmals wird die Zuverdienstgrenze automatisch an die Inflation angepasst. Ab 2025 können Studenten bis zu 17.212 Euro pro Jahr verdienen, ohne den Anspruch auf Familienbeihilfe zu verlieren. 2024 lag diese Grenze bei 16.455 Euro.

Für einkommensschwache Alleinverdiener und Alleinerziehende wird ab 2025 der Kinderabsetzbetrag um einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro pro Kind ergänzt. Diese Maßnahme knüpft an das Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut an und wird ab 2026 ebenfalls jährlich an die Inflation angepasst.