2025: Telearbeit ersetzt Homeoffice

Die Regeln für arbeiten außerhalb des Arbeitsplatzes werden 2025 neu festgelegt. Foto: istock/coutneyk
Die Regeln für arbeiten außerhalb des Arbeitsplatzes werden 2025 neu festgelegt. Foto: istock/coutneyk

Homeoffice ist spätestens seit der Pandemie zu einem festen Begriff im Arbeitsleben geworden. Mit 1. Jänner 2025 treten neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Auch ein neuer Begriff soll Arbeit außerhalb des Büros neu definieren, weil die neuen gesetzlichen Bestimmungen, weit über die Arbeit „zu Hause“ hinausgehen.

 

Im neuen Jahr 2025 wird die Arbeit außerhalb des Betriebs unter dem Oberbegriff “Telearbeit” zusammengefasst. Die neue Regelung ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Tätigkeiten nicht mehr ausschließlich in den eigenen vier Wänden zu verrichten, sondern auch an anderen Orten wie bei Familienangehörigen, in Co-Working-Spaces oder sogar in Kaffeehäusern.

 

Unfallversicherung: Schutz hängt vom Arbeitsort ab

Mit der Einführung des Telearbeitsmodells 2025 ändern sich auch die Regelungen zum Unfallversicherungsschutz, der künftig vom Arbeitsort abhängt:

  • Telearbeit im engeren Sinn: Tätigkeiten, die in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Co-Working-Spaces durchgeführt werden, genießen vollen Versicherungsschutz – sowohl während der Arbeit als auch auf dem Weg dorthin. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitsweg vergleichbar ist mit dem Weg zur regulären Arbeitsstätte oder nahe dem Wohnsitz liegt.
  • Telearbeit im weiteren Sinn: Arbeiten an Orten wie Kaffeehäusern, Hotels oder anderen öffentlichen Plätzen bietet nur während der Arbeitszeit selbst Schutz im Falle eines Unfalls. Der Weg dorthin ist hingegen nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt.

 

Flexibles Arbeiten nur mit schriftlicher Vereinbarung

Das Gesetz schreibt vor, dass die Orte, an denen Telearbeit ausgeübt werden kann, ausdrücklich in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt werden müssen. Ein vollständig ortsungebundenes „Arbeiten von überall“ ist nur dann möglich, wenn beide Seiten einvernehmlich zustimmen.

 

Mehr Flexibilität mit klaren Rahmenbedingungen

Die neue Regelung erweitert die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten erheblich, bleibt aber darauf bedacht, die rechtlichen und versicherungstechnischen Rahmenbedingungen klar zu definieren. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von den Vorteilen profitieren, ohne dass Sicherheits- und Haftungsfragen zu Konflikten führen.

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