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4.900 Fälle von Sozialleistungsbetrug im Ausmaß von 23 Millionen Euro

Der Innenminister legte die Bilanz vor. Sozialleistungsbetrug hat 2024 zugenommen. Mehr Kontrollen bringen mehr Fälle zutage. Foto: BMI/ Jürgen Makowecz

Immer wieder kommen Fälle von Sozialleistungsbetrug ans Tageslicht (Zur-Sache berichtete). In welchem Ausmaß Sozialleistungen in Österreich tatsächlich missbraucht werden, wurde am Montag bei der Präsentation der Jahresbilanz 2024 bekannt. Innenminister Gerhard Karner, der Leiter der Finanzpolizei sowie ein Abteilungsleiter des Bundeskriminalamts legten eine Reihe von Zahlen und Statistiken vor.

Die im Bundeskriminalamt eigens eingesetzte Taskforce Sozialleistungsbetrug stellt sicher, dass Sozialleistungen nur jene bekommen, die tatsächlich Anspruch darauf haben. In der gemeinsamen Pressekonferenz erklärte Karner, dass ein gerechtes Sozialsystem nur dann funktioniert, wenn „der Missbrauch verhindert und auch entsprechend effektiv bekämpft wird“. Er bezeichnete die exzellente Zusammenarbeit von Finanzpolizei und Bundeskriminalamt als „eng abgestimmt“ und wichtig „für den Sozialstaat“.

 

13 Fälle pro Tag

Die Bilanz kann sich sehen lassen und unterstreicht die Notwendigkeit von Kontrollen. So konnte im vergangenen Jahr 2024 ein Gesamtschaden von rund 23 Millionen Euro bei knapp 4.900 Fällen aufgeklärt werden. Das entspricht rund 13 Fällen pro Tag. Insgesamt entspricht dies einer Zunahme von knapp 10 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023. 72 Prozent der Tatverdächtigen sind Fremde und mehr als die Hälfte der Anzeigen gibt es in der Bundeshauptstadt Wien.

Zusammen mit der Finanzpolizei und der Kriminalpolizei wurden im Jahr 2024 Fälle mit einem Schaden von mehr als 23 Millionen Euro aufgeklärt. Dabei wurden knapp 4.900 Fälle von Sozialleistungsbetrug mit insgesamt mehr als 5.000 Tatverdächtigen angezeigt – ein Plus von knapp zehn Prozent sowohl bei den Anzeigen als auch bei den Tatverdächtigen.

 

Sehr hohe Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote bei diesen Delikten liegt bei 99,5 Prozent. Dabei agieren die Behörden auf Basis zahlreicher Hinweise aus der Bevölkerung, wie Abteilungsleiter Gerald Tatzgern erklärte: „Durch die offenen Augen und Ohren unserer Kolleginnen und Kollegen der Finanzbehörden, der Bundespolizei und aller Einrichtungen, mit denen wir sehr eng zusammenarbeiten, werden wir auf diese Fälle aufmerksam.“

Die Delikte lassen sich in drei Schwerpunkte zusammenfassen.

  1. Widerrechtlicher Bezug der Ausgleichszulage zur Pension, obwohl der Bezieher im Ausland lebt – ertäuscht einen Wohnsitz in Österreich vor.
  2. Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld, obwohl Einkünfte bezogen werden.
  3. Widerrechtlicher Bezug von Kinderbeihilfe.

Tatzgern stellte in der Pressekonferenz klar, dass sich alle Zielgruppen im Visier der Behörden befinden.

 

Mehr Kontrollen bringen mehr Fälle zutage

Beim Sozialleistungsbetrug handelt es sich aus kriminalpolizeilicher Sicht um ein Kontrolldelikt. Das bedeutet: „Je mehr kontrolliert wird, desto mehr Fälle werden aufgedeckt und kommen ans Tageslicht – und je mehr Fälle aufgeklärt werden, desto abschreckender ist das für mögliche Nachahmer“, erklärte der Innenminister.

Aufgrund der vielen Delikte mit Verbindung ins Ausland ist auch die internationale Zusammenarbeit gefragt. So hatte die Taskforce bisher mit Behörden in 80 Staaten weltweit Kontakt.

Auch in Zukunft soll die Bekämpfung von Sozialmissbrauch einen Schwerpunkt in der Betrugsbekämpfung bilden. Gerade jetzt, in der Urlaubszeit, gibt es Bezieher von Sozialleistungen, die sich nicht beim Arbeitsmarktservice abmelden, wenn sie ins Ausland reisen. Hier stehen Schwerpunktaktionen unmittelbar bevor.