News

Anti-Korruptionsgesetz: Politik erhält strengere Spielregeln

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler präsentierte im Rahmen einer Pressekonferenz die Verschärfungen im Antikorruptionsrecht. Foto: BKA/Schrötter

Bereits seit Tagen hat sich abgezeichnet, dass die türkis-grüne Regierung vor einer Einigung für schärfere Anti-Korruptionsbestimmungen steht. Bei der Regierungsklausur in Mauerbach erfolgte der letzte Feinschliff. Am Donnerstag präsentierten Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Justizministerin Alma Zadic die Details.

Schon am Vortag der Präsentation meinte Bundeskanzler Karl Nehammer, dass man bestehende Lücken im Gesetz schließen will und die bei den Anti-Korruptionsbestimmungen nachschärfen wird. Gerade das Ibiza-Video habe gezeigt, dass Lücken im Gesetz bestehen würden. Nachdem bereits das Parteienfinanzierungsgesetz und die Medientransparenz verschärft wurden, erfolgt nun als dritter Teil des gesamten Transparenzpakets das Anti-Korruptionsgesetz.

Ziel der Regierung ist es, mit einem schärferen Korruptionsstrafrecht entschlossener gegen Korruption vorgehen zu können. Damit sollen die Strafverfolgungsbehörden zur Korruptionsbekämpfung mit besseren Werkszeugen ausgestattet werden.

 

Edtstadler: „Korruption ist Gift für die Gesellschaft“

Für Verfassungsministerin Karoline Edtstadler ist jede Form von Korruption “Gift für unser Gesellschaft“, wie sie bei der Präsentation der Eckpunkte am Donnerstag meinte. Vor allem müsse Korruption „auf allen Ebenen“ unterbunden und mit „voller Härte des Rechtsstaates verfolgt werden“.

Justizministerin Alma Zadiz sieht in der Verschärfung des Strafrechts einen wichtigen Beitrag, „das verlorene Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wieder zurückzugewinnen.“

 

Mandatskauf wird strafbar

  • Gekaufte Mandate beeinträchtigen die Demokratie. Denn damit verschaffen sich bestimmte Personen oder Gruppen ungerechtfertigten Einfluss auf die Politik – auf Kosten der Allgemeinheit und des Vertrauens in die Demokratie.
  • Deshalb soll sich niemand einen Platz im Nationalrat oder den Landtagen erkaufen können. Auch für Dritte soll es in Zukunft strafbar sein, durch Zuwendungen „ihrem“ Kandidaten einen günstigen Listenplatz zu verschaffen.
  • Wenn jemand einen Listenplatz kauft (genauer: „ein Entgelt fordert, annimmt oder sich versprechen lässt“), ist er/sie strafbar, sobald er/sie das Mandat antritt.
    • Beispiel: So wird künftig illegal, wenn sich etwa Oligarchen mit einer geheimen Bargeldzahlung an Parteiverantwortliche einen Wunschabgeordneten für den Nationalrat kaufen.
  • Damit wird verhindert, dass sich niemals in Österreich gewählte Akteure Einfluss auf die heimische Gesetzgebung in Bund und Ländern erkaufen.
  • Zugleich wird aber sichergestellt, dass die Parteien im Rahmen ihrer Autonomie Listen auch in Zukunft frei erstellen können.

 

Strengere Regeln für Politiker, die für ein Amt kandidieren

  • Alle Amtsträger, aber insbesondere Politiker, müssen selbstverständlich unbestechlich sein. Dies gilt auch für künftige Amtsträger gilt.
  • Wenn jemand als Kandidat für ein Amt einen Vorteil annimmt und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft verspricht, ist künftig sofort strafbar.
  • Wenn ein Kandidat für ein Amt einen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, dann ist das künftig strafbar, sobald der Kandidat das Amt antritt. Es ist für die Strafbarkeit nicht notwendig, dass er das konkrete pflichtwidrige Amtsgeschäft tatsächlich durchführt.
    • Beispiel: Ein Kandidat für ein Ministeramt nimmt einen Geldkoffer für sich selbst entgegen und verspricht als Gegenleistung, dem Bestechenden Staatsaufträge zuzuschanzen. Genau das wird künftig strafbar. Dieser Art von „Vorab-Korruption“ wird einen Riegel vorgeschoben.
  • Diese Regelung umfasst alle Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden, wie etwa Nationalrats- und Landtagsabgeordnete, aber auch Gemeinderäte.
  • Dies gilt zudem neben Politikern auch für alle anderen Amtsträger, die sich einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren stellen müssen. Das sind etwa Beamte, z.B. Generalsekretär oder Sektionsleiter.
  • Explizit erfasst sind Minister und die Mitglieder von Landesregierungen.

Warum diese Regeln so klar gestaltet sind? Dazu heißt es im Information-Papier der Bundesregierung: „Politikerinnen und Politiker haben eine wichtige Vorbildfunktion. Und das hat sich auch in ihrem Verhalten widerzuspiegeln. Es kann und darf nicht sein, dass demokratisch legitimierte Repräsentanten und solche, die sich um diese Ämter bewerben, einzelnen Gruppen und Personen für finanzielle Gegenleistungen Vorteile verschaffen.“

 

Höhere Strafen bei Korruptionsdelikten

Um Fälle schwerster Korruption (ab einer Bestechungssumme von 300.000 Euro) wirksamer bekämpfen zu können und um entsprechende Abschreckungen zu erzielen, werden bei den Korruptionsdelikten neue höhere Strafrahmen eingeführt. Bei Bestechung/Bestechlichkeit beträgt die Höchststrafe dann 15 Jahre Freiheitsstrafe.

 

Verlust der Wählbarkeit bei Verurteilung wegen Korruption

Jeder Fall von Korruption schadet dem Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie weiter. Deshalb schafft die Bundesregierung noch strengere Verhaltensstandards für alle hochrangigen Politiker.

  • Künftig gilt: Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Korruptionsdelikts reicht eine rechtskräftige Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von über sechs Monaten, um die Wählbarkeit und dadurch alle Ämter, für welche die Wählbarkeit Voraussetzung ist, zu verlieren (zB Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung). Dazu stellt der VfGH auf Antrag den Verlust der Wählbarkeit fest.

 

Höhere Strafen im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

  • Im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz werden die Höchstbeträge der Strafrahmen für die Tagsätze von von 10.000 Euro auf 30.000 Euro verdreifacht. „Damit setzen wir eine OECD-Forderung um und machen deutlich – auch Unternehmen dürfen bei Korruptionsdelikten nicht ungestraft davonkommen“, erklärten die Bundesministerinnen.

 

Strengere Regeln für gemeinnützige Vereine

  • Auch Vereine bekommen strengere Regeln: Fälle, in denen das Wohlwollen von Politikern erkauft werden soll, aber das Geld nicht direkt an sie geht sondern an einen gemeinnützigen Verein, waren bisher nur strafbar, wenn der Politiker selbst in diesem Verein tonangebend ist („bestimmenden Einfluss ausübt“, also z.B. den Verein leitet).
  • Das konnte bisher leicht umgangen werden, indem etwa die Ehefrau oder der Bruder den Verein führten.
    • Beispiel: Der Ehemann der Bürgermeisterin leitet den Verein „Freunde des Ortsmuseums“. Ein großes Unternehmen möchte eine Liegenschaft von der Gemeinde kaufen. Das Unternehmen spendet daraufhin an den Verein, um sich so das Wohlwollen der Bürgermeisterin zu sichern.
  • Zudem sollen jene Fälle strafbar werden, in denen nahe Angehörige den gemeinnützigen Verein leiten („bestimmenden Einfluss ausüben“).

 

Für Edtstadler „europaweit richtungsweisend“

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler sieht im Entwurf für das neue Gesetz eine generalpräventive Wirkung des Strafrechts, das integres Handeln und saubere Politik fördert und gleichzeitig eine wirksame Warnung vor Korruption darstellt: „Mit dem neuen Korruptionsstrafrecht leisten wir einen wichtigen Schritt, um Vertrauen in die Politik wiederherzustellen und wir schaffen Regelungen, die europaweit richtungsweisend sein werden. Wir alle sind als Gesellschaft gefordert, am Vertrauen in unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat zu arbeiten.“

 

Weiterer Fahrplan

Der Entwurf wird am 12. Jänner 2023 für 8 Wochen in die Begutachtung geschickt und in weiterer Folge dem parlamentarischen Prozess zur Beschlussfassung zugeführt.