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Anzeige gegen Thomas Schmid wegen falscher Beweisaussage

Nach seiner umstrittenen Aussage vor dem Landesgericht Linz erging nun gegen Thomas Schmid eine Anzeige wegen falscher Beweisaussage. Bild: Screenshot krone.at

Brisanz bringt im laufenden Prozess rund um die Besetzung einer Leitungsfunktion beim Finanzamt Braunau am Landesgericht Linz eine Sachverhaltsdarstellung wegen falscher Beweisaussage gegen den Kronzeugen Thomas Schmid. Auslöser sind Widersprüche zwischen Schmids Aussagen als Zeuge und den Angaben von mindestens vier weiteren Spitzenbeamten des Finanzministeriums.

 

Vier BMF-Beamte widersprechen Schmids Angaben

Schmid war am 9. März 2026 in der Hauptverhandlung zur Besetzung der Leitungsfunktion am Finanzamt Freistadt-Rohrbach-Urfahr im Jahr 2016 befragt worden. Diese Besetzung erfolgte rund zwei Monate vor der Personalentscheidung am Finanzamt Braunau-Ried-Schärding. Auf die entsprechende Frage der Vorsitzenden Richterin gab Schmid – auch er steht als Kronzeuge unter Wahrheitspflicht –  an, von dieser Besetzung „wenig bis gar nichts” mitbekommen zu haben. Dieser Aussage widersprechen vier andere Zeugen – allesamt langjährige Beamte des Finanzministeriums (BMF), zum Teil in führenden Leitungsfunktionen.

Konkret habe Schmid damals laut Aussage eines Zeugen von sich aus dem Sektionschef die Weisung erteilt, den von der Hearingkommission erstgereihten Kandidaten zum Rückzug seiner Bewerbung aufzufordern – verbunden mit dem Versprechen, er werde dafür die Leitung des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding erhalten. Dafür soll hingegen der zweitgereihte Bewerber, ein Bürgermeister, die Position am Finanzamt Freistadt-Rohrbach-Urfahr erhalten.

Wackelt der Kronzeugen-Status von Thomas Schmid? Bild: Screenshot Kurier.at

Wackelt der Kronzeugen-Status von Thomas Schmid? Bild: Screenshot Kurier.at

Weisung von Thomas Schmid

Der damalige Sektionschef betonte vor Gericht ausdrücklich, diese Weisung von Schmid erhalten zu haben. Und er erklärte, er habe sich bereits vor dem Hearing gegenüber Schmid vehement gegen die Bewerbung des Bürgermeisters ausgesprochen, da er eine Finanzamtsleitung mit dem Amt des Bürgermeisters aus der selben Region für „unvereinbar” gehalten habe. Die Vorgangsweise Schmids bezeichnete der Sektionschef vor Gericht unter Wahrheitspflicht als „negativen Höhepunkt”, „absoluten Witz” und „Frechheit”.

Der erstgereihte Kandidat selbst bestätigte vor der Richterin, im Dezember 2016 tatsächlich einen entsprechenden Anruf aus dem Finanzministerium erhalten zu haben. Er sei darüber „baff” gewesen, habe das Angebot abgelehnt und wurde schließlich zum Vorstand des Finanzamts Freistadt bestellt.

 

“Aufregung und Unmut”

Eine weitere Zeugin – ebenfalls ranghohe Beamtin aus dem Finanzministerium –  gab bei ihrer Zeugenbefragung am Linzer Landesgericht an, dass der Bürgermeister aus der Region Schmids „Kandidat” gewesen sei. Im Ministerium habe „Aufregung und Unmut” geherrscht, als dieser nicht Erstgereihter wurde. Eine vierte Zeugin sagte aus, bereits bei ihrer Einvernahme durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im April 2022 den auf Weisung Schmids ergangenen Telefonanruf geschildert zu haben.

 

Tonbandaufnahmen sollen Klarheit bringen

In der 17-seitigen Sachverhaltsdarstellung wird die Staatsanwaltschaft Linz unter anderem ersucht, den Sachverhalt auf den Straftatbestand der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs. 1 StGB zu prüfen sowie die Tonaufnahmen der Zeugenvernehmungen unverzüglich sicherzustellen – mit ausdrücklichem Hinweis auf Löschungsgefahr. Da Gerichtsprotokolle den Aussageinhalt lediglich zusammengefasst wiedergeben, gelten die Tonaufnahmen laut Sachverhaltsdarstellung als unverzichtbare Beweismittel, um den authentischen Inhalt der Aussagen konkret zum Verhalten von Thomas Schmid beurteilen zu können.

 

Bedeutung für Kronzeugenstatus

Die Anzeige hat auch Bedeutung für Schmids Kronzeugenstatus, der an die Verpflichtung zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussagen geknüpft ist. Die Sachverhaltsdarstellung zielt darauf, abzuklären, ob Thomas Schmid seine eigene Rolle bei der Besetzung von Finanzamtsposten verschleierte und wesentliche Tatsachen bewusst verschwieg oder falsch darstellte. dem ehemaligen BMF-Generalsekretär droht in diesem Fall der Entzug des Kronzeugenstatus.

 

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