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Menschen mit Behinderungen: Lohn statt Taschengeld

Menschen mit Behinderungen gelangen durch integrative Betriebe in den Arbeitsmarkt. Sie erhalten weitere Förderungen. Personen in sogenannten geschützten Werkstätten erhalten künftig einen Lohn statt des bisherigen Taschengeldes. Die Umstellung erfolgt schrittweise. Bild: Inegrative Betriebe Salzburg GmbH

Menschen mit Behinderungen sollen für ihre Arbeit künftig einen Lohn anstelle des gegenwärtigen Taschengeldes erhalten. Für dieses längerfristige Ziel finanziert die Bundesregierung jetzt die ersten Projekte. Die Einzelheiten der neuen Initiative präsentierten ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Sozialminister Johannes Rauch nach dem Ministerrat.

 

Bund, AMS und Länder kooperieren

Es ist ein Ausdruck von Anerkennung und von Wertschätzung der Arbeit von Menschen mit Behinderungen, sagte Wöginger, Sozialsprecher der ÖVP, im Foyer. Wie mit dem Pilotprojekt Persönliche Assistenz und weiteren Maßnahmen, etwa in der Pflege, werde eine weiterer Schritt der Unterstützung und der Inklusion gesetzt.

Getragen werde die Initiative – wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten – von der Bundesregierung (Sozialministerium), dem Arbeitsmarktservice und den Bundesländern. Der Start soll in allen Bundesländern erfolgen, damit Menschen mit Behinderungen längerfristig einen Lohn anstelle des Taschengeldes erhalten.

Sozialsprecher August Wöginger (ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne): nächster Schritt zur Inklusion. Foto: Bka/Tarek Wilde

Sozialsprecher August Wöginger (ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne): nächster Schritt zur Inklusion. Foto: Bka/Tarek Wilde

54 Mio. Euro stehen bereit

Für erste Schritte stellt die Bundesregierung 36 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden Projekte in jenen Ländern finanziert, die Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen, auch wenn diese einen großen Bedarf an Unterstützung haben. Diese Personen erhalten dann ein faires Gehalt und eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung.

Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den Ländern, die ein Drittel zur Finanzierung beisteuern sollen. Damit stehen 54 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Behinderung: Umstellung auch in betreuten Werkstätten

Bestehende Angebote des Arbeitsmarktservice für den beruflichen Einstieg werden angepasst. Über eine generelle Umstellung auch in den tagesstrukturellen Einrichtungen der Ländern wird verhandelt.

Rund 28.000 Personen sind derzeit in tagesstrukturellen Einrichtungen beschäftigt, oft auch als betreute Werkstätten bezeichnet. Für ihre Tätigkeit sind sie unfallversichert und erhalten je nach Bundesland 35 bis 100 Euro Taschengeld pro Monat. Während der Bund für die berufliche Teilhabe zuständig ist, liegt die Verantwortung für tagesstrukturelle Einrichtungen und deren Vergütungen bei den Ländern.

 

Drei Modelle der Beschäftigung

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erfolgt in drei Modellen:

Inklusive Arbeitsmodelle: Unternehmen passen den Arbeitsplatz individuell an. Für ihre Tätigkeit erhalten die jeweiligen Personen ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Die Barrierefreiheit wird entweder vom Unternehmen selbst (Mentoringprogramme) oder durch kostenlose Unterstützungsangebote des Sozialministeriumservice (Jobcoaching oder Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz etc.) sichergestellt

Integrative Arbeitsmodelle: Dabei werden betroffene Personen werden zwar noch in Einrichtungen betreut oder sind im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung tätig. Sie sind aber in Gruppen im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen am regulären Arbeitsmarkt oder etwa bei Gemeindeämtern tätig. Dafür erhalten sie ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert.

Werkstätte*plus: Menschen mit Behinderungen sind im Rahmen von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen in der Struktur oder Organisation ihrer Einrichtung tätig. Dafür erhalten sie auch ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert.

 

Die nächsten Schritte

Wie geht es nun weiter? Dazu heißt es in einer Information des Bundeskanzleramtes:

Die genauen Kriterien der Richtlinie werden in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Ländern und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen erarbeitet. Gleichzeitig werden bestehende Angebote des AMS für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen aus tagesstrukturellen Einrichtungen am Arbeitsmarkt weiterentwickelt. Dazu zählen vor allem Eingliederungshilfen mit erhöhter Förderintensität. Um das langfristige Ziel einer Systemumstellung von “Lohn statt Taschengeld” in betreuten Werkstätten zu verwirklichen, werden die Gespräche mit den Ländern weitergeführt.

Informationen zum Thema finden Sie auf ÖZIV – Bundesverband für Menschen mit Behinderungen (oeziv.org)

Hinweise für den sachgerechten Sprachgebrauch zu diesem Thema, insbesondere in Medien, finden Sie auf Barrierefreie Medien.

Menschen mit Behinderungen gelangen durch integrative Betriebe in den Arbeitsmarkt. Sie erhalten weitere Förderungen. Personen in sogenannten geschützten Werkstätten erhalten künftig einen Lohn statt des bisherigen Taschengeldes. Die Umstellung erfolgt schrittweise. Bild: Inegrative Betriebe Salzburg GmbH
Menschen mit Behinderungen gelangen durch integrative Betriebe in den Arbeitsmarkt. Sie erhalten weitere Förderungen. Personen in sogenannten geschützten Werkstätten erhalten künftig einen Lohn statt des bisherigen Taschengeldes. Die Umstellung erfolgt schrittweise. Bild: Integrative Betriebe Salzburg GmbH