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E-Mopeds kommen unter Verkehrskontrolle
Für das Fahren mit E-Mopeds, E-Scootern und E-Bikes gelten ab Mai und ab Oktober neue Regeln. Der Verkehrsausschuss des Nationalrats beschloss die von der Regierung vorgelegten Gesetzesentwürfe. Das Paket erhöht die Verkehrssicherheit, sagt dazu ÖVP-Abgeordneter Joachim Schnabel.
Ein wesentlicher Teil des Pakets zur 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt der E-Mobilität mit einspurigen Fahrzeugen und elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern, die nun auch als Fahrzeuge gelten sollen.
E-Mopeds gelten als Kraftfahrzeug
Ab 1. Oktober 2026 gelten E-Mopeds als Kraftfahrzeuge. Das hat Konsequenzen:
- E-Mopeds werden von den Radwegen auf die Fahrbahn verlegt. Sie benötigen eine Zulassung mit Nummerntafel und eine Versicherung. Wer damit unterwegs sein will, benötigt eine Lenkerberechtigung und muss einen Sturzhelm tragen.
Für die drei- oder vierrädrigen Seniorenmobile ergeben sich keine Änderungen.
Mehr Sicherheit für E-Scooter und E-Bikes
Ab 1. Mai 2026 gelten für E-Scooter, dass die Mitnahme von Personen oder Gegenständen unzulässig ist. Für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr gilt eine Helmpflicht. Die Alkoholgrenze wird von 0,8 auf 05, Promille gesenkt. Die Fahrzeuge benötigen Blinker und Klingel.
Für Kinder und Jugendliche, die mit einem E-Bike unterwegs sind, gilt bis zum 14. Lebensjahr eine Helmpflicht.
Die neuen Regeln sind eine Antwort auf neue technische Formen der Mobilität. Diese hat sich insbesondere in Städten stark verbreitet, was „zusätzliche Gefahren mit sich bringt“. Die zunehmende Verbreitung dieser Fahrzeuge „schlägt sich auch in der Unfallstatistik nieder“, heißt es in den Unterlagen für den Verkehrsausschuss.
“Unser Ziel ist es, die Freiheit des Einzelnen mit der Vorsorgepflicht des Staates in Einklang zu bringen – dieser Ausgleich ist mit der Novelle gelungen”, unterstreicht ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel.





