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Finanz löst Bremsen für Gemeinde-Investitionen

Das Finanzministerium vergibt die Mittel für kommunale Investitionen künftig direkt an die Gemeinden. Die bisherige Verpflichtung der Gemeinden, sich aus eigenen Mitteln daran zu beteiligten entfällt. Damit lockert die Finanz eine Investitionsbremse und entlastet Gemeinden. Foto (Fuschlsee): pixelio / berggeist

Mit einer Reform des Programms für Investitionen der Kommunen will das Finanzressort Städte und Gemeinden entlasten und ihre Investitionstätigkeit stärken. Die bisher verpflichtenden Ko-Finanzierung durch die Gemeinden soll entfallen, kündigten Minister Markus Marterbauer und Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl an. Das setzt 900 Mio. Euro in Bewegung.

Johannes Pressl (Gemeindebund), Barbara Eibinger-Miedl und Markus Marterbauer (BMF) und Thomas Weninger (Städtebund) präsentieren vereinfachte Investitionen für Gemeinden durch das Finanzministerium. Foto: BMF

Johannes Pressl (Gemeindebund), Barbara Eibinger-Miedl und Markus Marterbauer (BMF) und Thomas Weninger (Städtebund) präsentieren vereinfachte Investitionen für Gemeinden durch das Finanzministerium. Foto: BMF

Der Bund unterstützt Gemeinden, indem Kosten für Investitionen teilweise übernommen werden. Allerdings waren die Kommunen zu einer Ko-Finanzierung von 20 bis 50 Prozent verpflichtet, wie es die Kommunalinvestitionsgesetze 2020, 2023 und 2025 (KIP) vorsehen. Da einige Gemeinden ihren Anteil nicht aufbringen konnten, unterblieben Investitionen. Das soll sich ändern: Diese Verpflichtung zur Ko-Finanzierung wird abgeschafft, wie Marterbauer und Eibinger-Miedl am Montag mitteilten. Künftig werden die Zweckzuschüsse des Bundes in Form direkter Finanzzuweisungen an die Gemeinden ausbezahlt. Das soll nicht nur die kommunalen Budgets entlasten, sondern auch den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.

900 Millionen Euro für Gemeinden bis 2028

Konkret sind im Jahr 2025 Auszahlungen in der Höhe von 211 Millionen Euro vorgesehen, 2026 folgen 320 Millionen Euro, 2027 weitere 290,8 Millionen Euro und abschließend 60 Millionen Euro im Jahr 2028. Die Inhalte und finanzierbaren Projekte bleiben unverändert – von der thermischen Sanierung öffentlicher Gebäude über den Ausbau von Radwegen bis hin zur Sanierung von Freizeitanlagen oder Einrichtungen der Kinder- und der Seniorenbetreuung.

„Unsere Gemeinden und Städte sind jene Ebene, die am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern ist  – sie sind nicht nur die erste politische Anlaufstelle, sondern erfüllen auch vielfältige Aufgaben der Daseinsvorsorge und sichern mit ihren Investitionen regionale Arbeitsplätze“, erklärte dazu Eibinger-Miedl.

Die Abschaffung der verpflichtenden Kofinanzierung fördert die Investitionstätigkeit: „Das stärkt vor allem kleinere Kommunen, die unter hohem finanziellen Druck stehen. Damit unterstützen wir einerseits die Gemeinden und Städte und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu der Belebung der Konjunktur. So löste alleine das KIG 2020 Investitionen in Höhe von 3,9 Mrd. Euro aus“, so Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.“

Gemeinden begrüßen Entbürokratisierung

Auch der Präsident des Österreichischen Gemeindebundes, Bürgermeister Johannes Pressl, zeigte sich über die nun angekündigten Anpassungen erfreut: „Mit dieser Novelle erreichen wir nun eine direkte und unbürokratische Hilfe für wichtige Investitionen in den Gemeinden.“ Besonders betonte Pressl die Verantwortung der Gemeinden im Umgang mit Steuergeld: „Wir wollen die Aufgaben nicht nur im bestmöglichen Sinne, sondern auch in größtmöglicher Effizienz erfüllen.“

Unverändert bleiben die Überprüfungsmöglichkeiten des Bundes. Der ordnungsgemäße Einsatz der Mittelverwendung kann vom Bund jederzeit kontrolliert werden.

Das Finanzministerium vergibt die Mittel für kommunale Investitionen künftig direkt an die Gemeinden. Die bisherige Verpflichtung der Gemeinden, sich aus eigenen Mitteln daran zu beteiligten entfällt. Damit lockert die Finanz eine Investitionsbremse und entlastet Gemeinden. Foto (Fuschlsee): pixelio / berggeist
Das Finanzministerium vergibt die Mittel für kommunale Investitionen künftig direkt an die Gemeinden. Die bisherige Verpflichtung der Gemeinden, sich aus eigenen Mitteln daran zu beteiligten entfällt. Damit lockert die Finanz eine Investitionsbremse und entlastet Gemeinden. Foto (Fuschlsee): pixelio / berggeist