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Finanzausgleich: Bund mit Weckruf

Das Finanzministerium sieht aufgrund der Vielzahl an Krisen die Mehrbelastungen für den Bund massiv angestiegen. Foto: istock/Spitzt-Foto

Das Finanzministerium lässt zum Start der Verhandlungen zum Finanzausgleich mit einem Weckruf aufhorchen. Das Gleichgewicht bei der Verteilung der Steuereinnahmen auf Länder, Städte und Gemeinden habe sich in den vergangenen Jahren zu stark zu Lasten des Bundes verändert.

Der Finanzausgleich, also die Verteilung des Steuerkuchens auf Bund, Länder und Gemeinden, wird neu verhandelt. Es zählt bereit zur guten Tradition, dass alle Beteiligten im Vorfeld der Verhandlungen ihr Feld abstecken und sich in Position bringen. Zuletzt wurde der Finanzausgleich, auch kurz FAG genannt, 2016 verhandelt.

 

Enorme zusätzliche Belastungen für den Bund

Der Bund, in Form des zuständigen Finanzministeriums, geht nun erstmals mit Zahlen an die Öffentlichkeit. Dabei soll deutlich gemacht werden, wie groß die Belastungen des Bundes in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den Ländern, Städte und Gemeinden gewesen sein sollen.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie und gegen die Energiekrise bzw. Teuerung führten nämlich in den letzten drei Jahren zu einer starken Erhöhung der Staatsausgaben. Der mit Abstand größte Teil der Hilfsleistungen kam aus Bundesmitteln.

Bis Juni 2021 wurden in Österreich insgesamt rund34,5 Milliarden Euro an finanziellen Hilfsleistungen tatsächlich gewährt. Davon kam mit 33,5 Milliarden Euro der größte Anteil vom Bund.

Die Bundesländer gewährten insgesamt Hilfen von rund einer Milliarde Euro, wie das Finanzministerium in einer Mitteilung vorrechnet.

Die Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie summiertensich bis Ende Dezember 2022 auf mehr als 43 Milliarden Euro. Insgesamt wuchsen seit Beginn der FAG-Periode im Jahr 2017 die Ausgaben des Bundessektors am stärksten, jene des Landessektors am wenigsten. Die Einnahmen des Bundessektors weisen hingegendas geringste Wachstum auf

Die gestiegenen Mehrausgaben sind auch auf eine Reihe von Unterstützungen des Bundes für Länder und Gemeinden zurückzuführen:

  • 175,0 Mio. € Kommunalinvestitionsgesetzes 2017 für zusätzliche Investitionen der Gemeinden
  • 000 Mio. € Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 für Investitionen der Gemeinden
  • 100 € Erhöhung des Strukturfonds für strukturschwache Gemeinden 2021
  • 750 € Ausgleichszahlung für Krankenanstalten an Länder während der COVID-19-Krise
  • 500 € einmaliger Zweckzuschuss an die Länder zur Unterstützung von Investitionen 2022
  • 000 Mio. € weitere Zweckzuschüsse für Gemeinden Kommunalinvestitionsgesetzes 2023
  • 450 € Wohn- und Heizkostenzuschuss an Länder

 

Ertragsanteile erhöht, Kostenfaktor Steuerreform

Zusätzlich wurden einnahmenseitig die Ertragsanteile vor allem der Gemeinden, aber auch der Länder zu Lasten der Einnahmen des Bundes erhöht: Im Jahr 2021 wurden die Ertragsanteile der Gemeinden zu Lasten des Bundes um 675,0 Millionen Euro aufgestockt.

Die mit dem Steuerreformgesetz 2020 beschlossene Entlastung der Geringverdiener im Bereich der Einkommensteuer und die im Rahmen der ökosozialen Steuerreform beschlossene zusätzliche Entlastung von Geringverdienern sowie die Erhöhung des SV-Bonus und des Pensionistenabsetzbetrages werden durch Schlüsseländerungen zu Gunsten der Länder und Gemeinden zur Gänze vom Bund getragen.

Diese Schlüsseländerungen erhöhten dieErtragsanteile der Länder und Gemeinden auf Basis des Jahres 2023 um jährlich rd. 400,0 Millionen Euro. Die Gemeinden haben dennoch Forderungen nach mehr Mitteln angemeldet.