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Fünf Ministerien bringen Verfahrensturbo auf Touren

Die Regierung wirft den Verfahrensturbo an: Die behördlichen Verfahren für wichtige Projekte in Verkehr und Energie sollen konzentriert, vereinfacht und beschleunigt werden. Zur-Sache präsentiert den Arbeits- und Zeitplan, mit dem der Verfahrensturbo auf Touren kommen soll.
Aus für übermäßig lange Verfahren
Anlass für die Reform der Verfahren sind die teils enorm lang dauernden Verwaltungsverfahren für die Genehmigung von Projekten und für die Prüfung ihrer Umweltverträglichkeit. Verfahren dauern zwischen zwei und zehn Jahren, so lange mussten Betreiber von Kraftwerken, Windrädern und von Stromnetzen warten – und den laufenden Betrieb finanzieren.
Das soll sich ändern, wobei die Reform selbst ein umfangreiches Vorhaben ist, wie der Ministerratsvortrag zum „Verfahrensturbo“ zeigt:

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Drei große Gesetzesvorhaben
Beteiligt sind fünf Bundesministerien, nämlich das Bundeskanzleramt sowie das Umwelt-, das Wirtschafts-, das Verkehrs- und das Europaministerium. Damit sind die Koalitionsparteien vollständig vertreten.
Geändert werden das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG).
„Entscheidende Infrastrukturvorhaben – etwa Hochleistungsstrecken der Bahn oder hochrangige Straßenprojekte – werden künftig zentral im Bund koordiniert und vorgenommen.
Die Begutachtung der Entwürfe erfolgt gestaffelt: Jetzt geht das AVG in Begutachtung, es folgt im Sommer das EABG und im Herbst die Novelle UVP-G.
Die Vereinfachung und Beschleunigung der administrativen Abläufe sollen die Dauer der Verfahren halbieren. Derzeit dauert es bei kleinen Projekten vom Antrag bis zum Bescheid durchschnittlich zwei Jahre, bei großen bis zu zehn Jahren (Kraftwerk in Tirol), in Einzelfällen bis zu 13 Jahren (Stromleitung in Salzburg).

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Technische Details des Verfahrensturbo
Inzwischen wurden UVP-Verfahren mit neun Monaten befristet. Doppelte Zuständigkeiten für Umweltverfahren werden aufgehoben. Die Legitimierung und Beauftragung von Bürgerinitiativen wird überprüft. Umweltminister Norbert Totschnig dazu: „Es soll auf klare, demokratisch legitimierte Beteiligung statt Blockaderechte gesetzt werden.“ Wer eine Bürgerinitiative gründen will, soll das künftig wie bei einem Volksbegehren tun: persönliche Unterschrift bei der Gemeinde.
Für AVG-Verfahren wird eine elektronische Plattform zur Kundmachung eingerichtet, die internen Verfahrensmanager werden ausgebaut. Die Behörde erhält die Möglichkeit, für weitere Eingaben eine Frist zu setzen. Das überwiegende öffentliche Interesse an Energiewende-Projekten sollen gesetzlich verankert werden. Für Rechtssicherheit sorgen die in der österreichischen Raumordnung festzulegende Korridore.
In EABG-Verfahren werden ökologische Standards und Einbindung der Öffentlichkeit gewahrt, doch die Verfahren sollen konzentriert werden. Alle bisherigen und neuen Regeln der UVP-Verfahren, die dieses beschleunigen, sollen in das EABG übernommen werden.
