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Gefährderüberwachung nimmt erste Hürde

Ein Gesetz soll die Überwachung von Messenger-Diensten in Österreich ermöglichen - unter strengen Regeln und Kontrollmechanismen, wie betont wird. Foto: istock/axelsl

Die Einführung der Gefährderüberwachung oder besser bekannt als „Messenger-Überwachung“, hat nun im Parlament eine erste Hürde genommen. Der Innenausschuss befasste sich mit der Thematik, da gesetzliche Anpassungen notwendig sind.

Angesichts einer zunehmend digitalen Welt sei es unerlässlich, auch verschlüsselte Kommunikation überwachen zu können, um schwerste Bedrohungen effektiv zu bekämpfen. Dies müsse jedoch unter strenger rechtsstaatlicher Kontrolle geschehen, erklärt ÖVP-Sicherheitssprecher Ernst Gödl in der Sitzung des Innenausschusses.

 

Gödel: „Moderner Staatsschutz braucht zeitgemäße Werkzeuge“

„In einer zunehmend digitalen Welt brauchen unsere Sicherheitsbehörden klare gesetzliche Grundlagen, um auch verschlüsselte Kommunikation im Kampf gegen schwerste Bedrohungen effektiv überwachen zu können – unter strenger rechtsstaatlicher Kontrolle. Denn ein moderner Staatsschutz braucht zeitgemäße Werkzeuge“, so Gödl wörlich in einer aussenudng.

Die Bundesregierung setzt mit der Novelle des Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetzes (SNG) sowie begleitender Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVwGG) einen wichtigen Schritt zur Stärkung der inneren Sicherheit und zur effektiven Gefahrenabwehr. Die Gefährderüberwachung wurde mit den Koalitionsstimmen von ÖVP, SPÖ und Neos mehrheitlich beschlossen.

 

Messenger-Überwachung mit strengen Regeln und Kontrollmechanismen

Die Reform sieht eine Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse vor, die es erstmals ermöglicht, verschlüsselte digitale Kommunikation bei schwersten Straftaten (mit mehr als zehn Jahren Strafandrohung) durch richterlichen Beschluss zu überwachen. Gleichzeitig werden starke Rechtsschutz- und Kontrollmechanismen implementiert. Der unabhängige Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium wird frühzeitig eingebunden und erhält uneingeschränkte Einsichtsrechte. Überwachungsmaßnahmen sind nur mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts möglich und unterliegen strengen Begrenzungen sowie umfangreichen Dokumentationspflichten.

Zudem wird eine befristete „Flexiklausel“ eingeführt, die dem Direktor des Nachrichtendienstes in klar abgegrenzten Fällen die Wahrnehmung von Staatsschutzaufgaben ermöglicht. Diese Klausel ist bis Ende 2029 befristet und beinhaltet eine verpflichtende Evaluierung nach drei Jahren.

Gödl betont, dass diese Maßnahmen es den Behörden ermöglichen, verfassungsgefährdende Angriffe im Vorfeld zu erkennen und abzuwehren, ohne dabei Grundrechte zu kompromittieren. „Wir setzen auf klare Regeln, effektive Kontrolle und volle Transparenz. Der Schutz unserer Demokratie beginnt dort, wo wir vorbereitet sind.“

Lesen Sie hier was der Innenminister zur Messenger-Überwachung sagt.