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Gegen Missbrauch der Menschenrechte
Die Menschenrechte sollen Menschen schützen aber nicht kriminelle ausländische Straftäter. Daher soll die Menschenrechtskonvention entsprechend interpretiert werden, verlangen bereits 27 europäische Staaten bei einer Konferenz. Für Österreich war Staatssekretär Alexander Pröll dabei.
Missbrauch abstellen, Straftäter abschieben
Als Vertreter von Bundeskanzler Christian Stocker nahm Pröll – Staatssekretär im Bundeskanzleramt – am Mittwoch am informellen Treffen des Ministerkomitees des Europarats in Straßburg teil. Dabei ging es um die aktuellen Herausforderungen durch illegale Migration und um die Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Ziel der Initiative ist, dass Straffällige ohne Aufenthaltstitel rasch abgeschoben werden können.

Straßburg: Sitz des Europarates und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Bei der informellen Tagung in Straßburg haben sich diese Woche 27 Mitgliedstaaten dem Vorstoß von Bundeskanzler Stocker angeschlossen und sich für eine zeitgemäße Auslegung der Menschenrechtskonvention ausgesprochen. Pröll sprach von einem klaren Ziel: Es gehe um, „die konsequente Abschiebung vor allem von verurteilten Straftätern. Österreich hat vorgemacht, dass es geht – und Europa muss jetzt gemeinsam nachziehen“.
Bundeskanzler Stocker: Die Menschen in Österreich schützen
Wie Dänemark und Italien gehört Österreich zu den initiierenden Staaten, die sich für eine Rückbesinnung der EMRK auf ihren ursprünglichen Zweck einsetzen. Ausweisungen und Abschiebungen ausländischer Straftäter in Europa sollten künftig effizienter umgesetzt werden können. Bundeskanzler Christian Stocker dazu: „Die EMRK darf nicht die Falschen schützen: Ich will die Menschen in Österreich schützen und nicht kriminelle Ausländer, die kein Recht haben, hier zu sein. Null Toleranz gegenüber diejenigen, die unseren Schutz missbrauchen und bei uns straffällig werden.“

Gegen Missbrauch der Menschenrechte: Alexander Pröll bei der informellen Ministerkonferenz
Staaten für Sicherheit verantwortlich
In einem „Joint Statement“ betonen die 27 Mitgliedstaaten ihre Verantwortung für die Sicherheit ihrer Bevölkerungen. Diese Sicherheit ist durch Kriminalität, Menschenhandel und Instrumentalisierung von Migration durch feindselige Akteure gefährdet. Daher ist eine zeitgemäße Interpretation der Menschenrechte notwendig, um den Missbrauch zu bekämpfen. Zum Schutz der Bevölkerung und der Grenzen müssten Staaten effektiv gegen schwere Kriminalität, illegale Migration und Schleppernetzwerke vorgehen können. Die Ausweisung schwerkrimineller Ausländer sei zu erleichtern: Das öffentliche Sicherheitsinteresse soll künftig stärker gewichtet werden als persönliche Bindungen von Straftätern.
Innovative migrationspolitische Lösungen verweisen zudem auf Kooperationen mit Drittstaaten: Asyl- und Rückkehrverfahren sollen in sicheren Drittstaaten zulässig sein, hieß es bereits im formellen Ministerkomitee. Darüber hinaus soll die missbräuchliche Anwendung der Menschenrechte verhindert werden, insbesondere durch feindliche Staaten oder Einzelpersonen. Daher sei eine europäische Allianz zur zeitgemäßen Interpretation der Menschenrechte erforderlich, erklärte Pröll.




