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Handwerkerbonus: So geht’s
So geht Handwerkerbonus: Die Webseite für Information und Antrag ist online, Anträge können ab 15. Juli gestellt werden. Für die online-Einreichung gibt’s Assistenz und Hilfen. Jeder Haushalt kann von dem neuen Bonus profitieren. Hier die Infos und ein erklärendes Video-Statement von ÖVP-Klubobmann August Wöginger.
Info und Anmeldung
Wirtschaftsminister Martin Kocher zeigte sich erfreut: Am Mittwoch passierte das Gesetz den Bundesrat, am Donnerstag ging die Seite www.handwerkerbonus.at online. Damit ist ein breites, allgemein verständliches Angebot an Information und Anmeldung zum Handwerkerbonus gesichert. Und so geht’s:
Die Beantragung ist ab 15. Juli möglich und erfolgt über die genannte Webseite. Für einen allgemein möglichen Zugang für alle Personen ist gesorgt: „„Für jene Personen, die nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen bzw. Fähigkeiten verfügen, gibt es Unterstützung. Wir schaffen ein System, in welchem jede Person für jede andere Person einen Antrag stellen kann, sofern die notwendigen Dokumente (Ausweis, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen) vorliegen“, sagt dazu Kocher.
Betriebe und Gemeinden helfen
Damit ist es niederschwellig möglich, sich gegenseitig im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis bei der Einreichung zu unterstützen. Mehr noch: „Darüber hinaus haben Gemeinden, Kammern und Betriebe ihre Unterstützung zugesagt. So wird sichergestellt, dass die Antragsstellung für den Handwerkerbonus niederschwellig und einfach gestaltet wird“, erklärt Kocher.
Anreiz für Sanierung
Der Bonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Er ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Gefördert werden beispielsweise Ausmalen, Kücheneinbau oder Fliesenlegen, auch Leistungen beim Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
Nur wenige Daten nötig
Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Wirtschaftsministeriums. In der Antragsmaske der Website müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Pro Jahr ein Antrag auf Handwerkerbonus
Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025.
Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.
Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Jahr kann ein Antrag gestellt werden, in dem mehrere Rechnungen zusammengefasst werden können. Die Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren, schreibt das Wirtschaftsministerium in einer Medien-Info.
Und hier das Erklär-Video von ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger:
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