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Kanzler bleibt bei Asyl & Syrien auf Kurs

Die Behörden müssen prüfen, ob in Syrien nach dem Sturz der Diktatur noch ein Asylgrund vorliegt, sagte Kanzler Nehammer. Das "ist gesetzlich vorgesehen und ein geordneter Prozess". Foto: EU

Für Bundeskanzler Karl Nehammer ist es klar: Der Krieg in der Ukraine, der Umbruch in Syrien und die Perspektiven für die Länder des Balkans – das alles betrifft Österreich und Europa direkt. Diese Themen beherrschten daher die letzte heurige Tagung der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel.  Nehammer erläuterte Österreichs Haltung zu Syrien und zu Asylwerbern in Österreich: Der Kurs bleibt.

 

Asylgrund des Regimes ist entfallen

Die Lage in Syrien hat sich „dramatisch“ verändert, seit das Regime von Assad gestürzt wurde. Dieses sei daher als Asylgrund weggefallen, die Behörden hätten nun die Lage in Syrien neu einzuschätzen. Jedenfalls bleiben die diesbezüglichen Verfahren für Asyl und Nachzug von Familien ausgesetzt. So wie Österreich würden auch 16 weitere EU-Staaten vorgehen, sagte der Kanzler gegenüber Medien. Freiwillige Rückkehr – für den Aufbau des Landes – habe Vorrang und werde von Österreich unterstützt.

 

Bundeskanzler für “graduelle Integration”

Österreich unterstütze die Balkanländer am Weg in die Union und spreche sich für eine „graduelle Integration“ aus: In jenen Bereichen, in denen die Verhandlungen über Beitrittsbedingungen abgeschlossen sollte eine entsprechende Kooperation beginnen.

Die Europäische Union steht weiterhin an der Seite der Ukraine, unterstützt diesen Staat mit weiteren Zahlungen und Mitteln. Allerdings „muss man jetzt nachdenken, wie ein Waffenstillstand und dann ein Frieden für die Ukraine hergestellt werden kann“, forderte Kanzler Nehammer beim Europäischen Rat.

Die Behörden müssen prüfen, ob in Syrien nach dem Sturz der Diktatur noch ein Asylgrund vorliegt, sagte Kanzler Nehammer. Das "ist gesetzlich vorgesehen und ein geordneter Prozess". Foto: EU
Die Behörden müssen prüfen, ob in Syrien nach dem Sturz der Diktatur noch ein Asylgrund vorliegt, sagte Kanzler Nehammer. Das "ist gesetzlich vorgesehen und ein geordneter Prozess". Foto: EU
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