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Kinderkopftuchverbot – Plakolm erklärt Schutzmaßnahme für Mädchen

Das Kinderkopftuchverbot an Schulen soll mit Start des Sommersemesters 2026 in Kraft treten. Foto: Fotomontage: Imago/Bihlmayerfotografie

Auf einer Pressekonferenz erläuterte Integrationsministerin Claudia Plakolm am Donnerstag nochmal die Details zum geplanten Kinderkopftuchverbot an allen Schulen. Das Gesetz soll Mädchen ein „sichtbares, freies und selbstbestimmtes Aufwachsen“ ermöglichen und sie vor religiösem und sozialem Druck schützen.

 

Durch Soziale Netzwerke nimmt Zahl der Betroffenen zu

Plakolm betonte, dass die aktuelle Situation sich grundlegend von der Debatte um das Kopftuchverbot an Volksschulen im Jahr 2019 unterscheide: „Damals war man von rund 3 000 betroffenen Mädchen ausgegangen, heute sprechen wir von rund 12 000. Damals kam der Druck in erster Linie aus der eigenen Familie, von Vätern, von Brüdern – heute befinden sich die vermeintlichen Vorbilder insbesondere auf Social Media, auf TikTok, auf Instagram, wo ein völlig verzerrtes Bild von Ehre und Scham vorgelebt wird.“ Influencer würden in den Sozialen Netzwerken zeigen, was es braucht, um eine ehrenhafte und anständige Muslime zu sein und wo vor allem junge Burschen das sehen und sich als Sittenwächter berufen fühlen.

Die Ministerin schilderte, dass in manchen Familien Brüder ihren Schwestern oder sogar der eigenen Mutter mit dem Tod drohen, um die angebliche Familienehre zu wahren, und dass dies zu Kontrolle und Unterdrückungführe. Psychologen bestätigten zudem, dass das Tragen eines Kopftuchs bei jungen Mädchen Schamgefühle, ein verzerrtes Körperbild, ein instabiles Selbstwertgefühl sowie soziale Isolation und Mobbing verursache. Auch Lehrkräfte berichteten, dass dies im Schulalltag häufig beobachtet werde.

 

Gesetzliche Ausgestaltung des Kinderkopftuchverbots

Plakolm erläuterte die wichtigsten Regelungen des geplanten Verbots:

  • Altersgrenze: Das Verbot gilt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, also bis zur Religionsmündigkeit.
  • Geltungsbereich: Es gilt an allen Schulen – öffentlich, privat und konfessionell – in Klassenräumen, Pausenhöfen, Turnsälen und Sportplätzen.
  • Definition: Der Begriff des Kopftuchs nach islamischer Tradition wird eindeutig definiert und umfasst alle Formen der islamischen Verhüllung, vom Hijab bis zur Burka, die das Haupt von Mädchen unter 14 Jahren bedecken sollen.
  • Einführungsphase: Ab den Semesterferien beginne die Aufklärung. Lehrkräfte, Schulen, Eltern und Schülerinnen und Schüler werden umfassend informiert, Hintergründe des Drucks werden erklärt und Begleitmaßnahmen, etwa der Umgang mit „Sittenwächtern“ im Klassenzimmer, werden vorgestellt.
  • Sanktionen: Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Geldstrafen von 150 bis 800 Euro für die Eltern. Der Ablauf ist abgestuft: Zunächst ein Gespräch in der Schule, dann ein Gespräch mit der Bildungsdirektion unter Einbeziehung von Schulpsychologie‑ und Kinderschutz‑Teams, erst danach die Strafe.

Die Integrationsministerin wies darauf hin, dass das Gesetz verfassungsrechtlich gestärkt sei und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) berücksichtigt, die Eingriffe in die Religionsfreiheit zulassen, wenn sie sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig seien.

 

Laufende Evidenzerhebung – Start mit Sommersemester 2026

„Wir schützen Mädchen nicht Moralvorstellungen, wir schützen ihr Recht auf eine Kindheit, auf eine sichtbare Kindheit und wir schützen ihre Freiheit, sichtbar zu sein, ohne sich zu schämen“, sagte Plakolm. Durch die laufende Evidenzerhebung im Gesetz soll die Entwicklung von Druck, Motiven und Fallzahlen über die Jahre hinweg beobachtet und bewertet werden.

Damit soll das Kinderkopftuchverbot, das zum Sommersemester 2026 in Kraft treten soll, einen rechtlich stabilen und nachvollziehbaren Rahmen schaffen, um Mädchen vor Unterdrückung zu schützen und ihnen ein selbstbestimmtes Aufwachsen zu ermöglichen.

 

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