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Klarheit über Herkunft der Zutaten

Herkunftskennzeichnung schafft Vertrauen und Sicherheit für Konsumenten, fördert Regionalität und Klimaschutz. Foto: istock/JazzIRT

Für die Konsumenten herrscht bald Klarheit, für die Vertreter der Landwirte ist die Freude jetzt schon groß: Diese Woche wurde die Verordnung zur Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in Großküchen kundgemacht. Ab 1. September ist die Herkunft zu deklarieren. Diese Verordnung gilt als Verhandlungserfolg von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

 

Gastronomie in der Pflicht

Die Verordnung zur Herkunftskennzeichnung der Zutaten Fleisch, Milch und Eier in Großküchen ist „ein lang ersehnter Meilenstein für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich“, sagt Georg Strasser, Präsident des Bauernbundes und ÖVP-Abgeordneter. „Endlich bekommen die Konsumenten bei vielen Speisen im täglichen Außer-Haus-Verzehr die Gewissheit, woher die darin enthaltenen Lebensmittel stammen. Mit den Regelungen zur freiwilligen Kennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung nehmen wir zudem die Gastronomie in die Pflicht“, erklärt Strasser zu der vom Gesundheitsministerium erlassenen Verordnung.

 

Mehrjährige Diskussionen

Erfreut reagierte auch Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer: „Endlich haben wir es schwarz auf weiß: Nach einem mehrjährigen Diskussionsprozess wird die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung Realität.“

 

Millionen Mahlzeiten betroffen

Rund 2,2 Millionen Mahlzeiten und damit fast zwei Drittel der täglich außer Haus verzehrten Speisen werden in öffentlichen oder privaten Großküchen konsumiert, erläutert Strasser. Deren Betreiber müssen spätestens ab September verpflichtend angeben, woher sie Fleisch, Milch und Eier beziehen.

„Wir haben uns um eine gute Lösung für alle Beteiligten bemüht. Auch seitens der Kantinen besteht ein großes Interesse an einer durchgehenden Kennzeichnung, dem die Verordnung entspricht. Jeder Gast muss damit auf den ersten Blick erkennen können, woher das Schnitzel, die Butter oder das Spiegelei stammen. Durch verpflichtende Kontrollen können wir das gewährleisten“, betont Strasser.

 

Vertrauen für Konsumenten

Ein wichtiger Hebel sei laut Strasser der verpflichtende Herkunftsnachweis in der Gastronomie bei freiwilligen Herkunftsangaben: „Eine Irreführung des Konsumenten ist damit nicht mehr möglich. Wenn auf der Speisekarte ‚Österreich‘ angegeben ist, muss auch nachweislich durchgehend ‚Österreich‘ enthalten sein. Das schafft Vertrauen und Sicherheit“, so Strasser

 

Nachweis des Ausgelobten

Wenn darüber hinaus in der Gastronomie freiwillig die Herkunft von Agrarprodukten ausgelobt wird, muss diese auch nachgewiesen werden, sagt Moosbrugger zu den Details der neuen Regelung:

„Wir sind davon überzeugt, dass diese Regelungen dazu führen werden, noch mehr heimische Qualitätsprodukte auf die Teller der Österreicherinnen und Österreicher zu bringen.“

 

Für Regionalität und Klimaschutz

Die Kennzeichnung gilt als unverzichtbare Voraussetzung, um heimische Qualität abzusichern. Wenn nun ein Betrieb freiwillig die Herkunft von Agrarprodukten bekannt gibt, dann „ist dies im Sinne von Bäuerinnen und Bauern, Konsumentinnen und Konsumenten, die eine echte Wahlmöglichkeit fordern“, erklärt Moosbrugger weiter. Die Kennzeichnung dient den regionalen Wirtschaftskreisläufen und damit auch dem Klimaschutz, es ist eine Win-Win-Situation.

 

Bewährtes Modell als Vorbild

Als Vorbild für die neue Kennzeichnung könnte die Initiative „Gut zu wissen“ dienen, die von der Landwirtschaftskammer entwickelt und an 480 Standorten für Gemeinschaftsverpflegung umgesetzt wird, ergänzte Moosbrugger. Diese Betriebe stehen für 32 Millionen Essensportionen jährlich und informieren freiwillig und transparent über Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern sowie die Haltungsformen der Legehennen. Die Kennzeichnung sei praktikabel und funktioniert.

Gemäß der neuen Verordnung können Großküchen die Auslobung nach „Herkunftsland“ bzw. „Region“ durchführen, als Mindestanforderung muss „EU“ oder „Nicht-EU“ ausgewiesen werden. „Allein die Tatsache, dass die Herkunft überhaupt ausgewiesen werden muss, wird eine Verbesserung bewirken, weil es den Menschen erst die Chance für eine bewusste Auswahl bzw. mögliche Kritik gibt“, so Moosbrugger.