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Klarnamenpflicht: Drei konkrete Vorschläge der ÖVP

In drei Schritten zur Klarnamenpflicht im Internet: Diese Initiative präsentierten der Generalsekretär der ÖVP, Abg. Christian Stocker, und der Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky. Foto: Z-S

Die ÖVP ist für Klarnamenpflicht und startet eine Initiative, damit bei Bewertungen und Kommentaren im Internet künftig der Klarname oder ein identifizierbarer Nickname verwendet werden. Dies erklärten der Generalsekretär, Abg. Christian Stocker, und der Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky. Die Initiative wird damit begründet, Missbrauch und Schädigung abzustellen sowie dem Wunsch der Mehrheit zu entsprechen.

 

Rechtstaat muss antworten

Die Digitalisierung bringt Fortschritt und Chancen, allerdings auch Risiken und Bedrohungen mit sich. Fake-Bewertungen schaden den Betrieben, Hass im Netz ist „Gift für die Gesellschaft“. Darauf hat der Staat zu reagieren, sagt Stocker: „Der Rechtstaat muss auf diese Bedrohungen eine Antwort finden.“

 

Nachvollziehbarkeit – wie in der analogen Welt

Ähnlich die Begründungen Turskys: in der realen, analogen Welt würde – beispielsweise – auf sexuelle Belästigung oder auf Wiederbetätigung umgehend reagiert, etwa durch Einschreiten der Polizei und Feststellung der Identität, um Personen zur Verantwortung zu ziehen. Diese „Nachvollziehbarkeit“ sei in der analogen Welt möglich, in die digitalen können sie aufgehoben werden.

 

Recht gilt auch im Internet

Daher, so Stocker, trete die ÖVP für eine Klarnamenpflicht ein: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.“ Der Rechtstaat habe sicherzustellen, dass es nachvollziehbar ist, wenn Rechte verletzt werden: „Das Internet ist kein Spielplatz für jene Interessen, die es missbrauchen.“

Eine Mehrheit der Bevölkerung wünscht zudem, dass Klarnamen genutzt werden und es nachvollziehbar ist, wer Urheber von Aussagen ist.

Drei Schritt zur Klarnamenpflicht: Staatsekretär Florian Tursky schrieb schon an den EU-Kommissar. Foto: BMF

Drei Schritt zur Klarnamenpflicht: Staatsekretär Florian Tursky schrieb schon an den EU-Kommissar. Foto: BMF

Drei Schritte zur Klarnamenpflicht:

Daher sollen drei Schritte gesetzt werden, um zur Klarnamenpflicht zu gelangen, wie Tursky erläuterte:

  • Die Verpflichtung der großen Plattformen, gegen Beleidigungen und Straftaten vorzugehen, wie es der Digital Services Act (DSA) vorsieht, soll national für kleinere Plattformen gelten. Diese Regelung sollte für Österreich auf Plattformen mit Nutzerzahlen im einstelligen Millionenbereich adaptiert werden. Tursky ergänzte, diesen Vorschlag in einem Schreiben an EU-Kommissar Breton mitgeteilt zu haben, damit dies in allen EU-Staaten umgesetzt werde.
  • Eine Klarnamenpflicht zwischen den Usern und der Plattform, damit zwar Nicknames weiterhin genutzt werden können, aber die Plattformen müssen die Identität des jeweiligen Users kennen, damit gegen Beleidigungen und gegen Straftaten vorgegangen werden kann.
  • Für die technische Umsetzung „gibt es zahlreiche Modelle“, sagte Tursky. Die Plattformen könnten sich der üblichen Identifikationstools mit Video-ID-Verfahren bedienen. Der e-IDAS-Act ermögliche eine User-freundliche und datenschutzkonforme Identifikation.

 

Freie Meinungsäußerung gewährleistet

Die freie Meinungsäußerung und jene unter Pseudonym sei weiterhin gewährleistet, selbst bei der vorgeschlagenen neuen Regelung „ist niemand vom Netz ausgeschlossen“, erklärte Tursky.

Eine klare Mehrheit für Klarnamenpflicht bei Bewertungen ergab eine IFDD-Umfrage

Eine klare Mehrheit für Klarnamenpflicht bei Bewertungen ergab eine IFDD-Umfrage

Mehrheit für Klarnamenpflicht

Einer repräsentativen Umfrage zufolge ist die Mehrheit der Bevölkerung für Pflicht zu Klarnamen im Internet. Diese Klarnamenpflicht verlangen

  • 65 Prozent bei der Bewertung von Dienstleistungen oder Hotels
  • 56 Prozent für die Kommentarfunktion bei Medien oder Foren.

Auf Social Media wie Facebook oder Instagram sind 44 Prozent für eine Klarnamenpflicht.

Für die Verpflichtung zu Klarnamen hatten sich diese Woche schon die Staatsekretärin für Tourismus, Susanne Kraus-Winkler sowie die Abgeordneten Peter Weidinger und Gabriel Obernosterer ausgesprochen.

Diese Vorschlag ist auch im Österreichplan von Bundeskanzler und ÖVP-Bundesparteiobmann Karl Nehammer enthalten.

In drei Schritten zur Klarnamenpflicht im Internet: Diese Initiative präsentierten der Generalsekretär der ÖVP, Abg. Christian Stocker, und der Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky. Foto: Z-S
In drei Schritten zur Klarnamenpflicht im Internet: Diese Initiative präsentierten der Generalsekretär der ÖVP, Abg. Christian Stocker, und der Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky. Foto: Zur-Sache