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Krisensicherheitsgesetz im Ministerrat beschlossen

Das Krisensicherheitsgesetz wurde im Ministerrat beschlossen und wird nun im Parlament behandelt. Foto: efetova/iStock

Das von der Bundesregierung angekündigte Krisensicherheitsgesetz wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen und wird nun im Parlament behandelt. Neuerungen sind unter anderem die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausruf einer „Bundeskrise“.

 

Bundeslagezentrum im Innenministerium

Herzstück der Neuaufstellung ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium. Auf mehr als zweitausend Quadratmetern soll in diesem Zentrum ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betrieben werden. Es soll die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen ermöglichen.

 

Karner: Zusammenarbeit in Krisensituationen verbessern

Das Gesetz stelle eine effiziente Koordination zwischen den betroffenen Akteuren sicher. Ein weiterer Fokus liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier soll die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene verbessert werden. Es wird zudem ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt eingerichtet.

„Im Krisenfall kann die Regierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat eine sogenannte Bundeskrise ausrufen“, erklärte Gerhard Karner im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Weiters betonte Karner, dass neben den zuständigen Ministerien auch Einsatzorganisationen, Länder, Gemeinden und Städte in die Abläufe eingebunden werden.