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Kugler: Zweite Anpassung bei Familienleistungen
Die Familien- und die Sozialleistungen werden 2024 zum zweiten Mal automatisch an die Inflation angepasst. Das ist ein „Meilenstein in der Sozialpolitik“, sagt ÖVP-Ab. Gudrun Kugler und nennt die Details.
Valorisierung gesetzlich fixiert
Die jährliche automatische Inflationsanpassung der Familien- und Sozialleistungen erfolgt 2024 zum zweiten Mal Rechnung, seit Bundesregierung und Regierungsmehrheit im Nationalrat die Valorisierung beschlossen haben.
„Dieser Meilenstein in der Sozialpolitik“ bedeutet ein Plus von 9,7 Prozent „für alle, die diese Hilfe brauchen, und das in einer Zeit, in der diese Hilfe besonders nötig ist“, sagt heute, Dienstag, ÖVP-Menschenrechtssprecherin Gudrun Kugler.
Kugler nennt Familien- und Sozialleistungen
Die Erhöhung richtet sich nach der Inflationsrate von August 2022 bis Juli 2023. Die sogenannte “Valorisierung” betrifft folgende Leistungen:
- Familienbeihilfe,
- Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag,
- Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus,
- Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld,
- Umschulungsgeld,
- Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe.
Entlastung und Hilfen für Familien
„Gerade die Familien stehen unter dem finanziellen Druck der Teuerung. Es ist eine große Erleichterung, dass diese Erhöhung kommt“, sagt Kugler. Sie verweist gleichzeitig auf weitere Familienleistungen, die bereits jetzt zur Auszahlung gelangen. So wurde das Schulstartgeld in Höhe von 105,80 Euro für jedes schulpflichtige Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren gemeinsam mit der Familienbeihilfe automatisch und unbürokratisch bereits im August überwiesen.
„Familien sind die tragende Säule unserer Gesellschaft, daher ist es wichtig, dass sie finanziell entlastet werden. Mit der seit Jahrzehnten geforderten und nun endlich umgesetzten automatischen Inflationsanpassung der Sozial- und Familienleistungen tun wir das“, stellt Kugler fest.