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Kurzarbeit ab sofort verfügbar
Zu den Maßnahmen der Hochwasser-Soforthilfe gehören auch gezielte Hilfen für Unternehmen. Jenen Unternehmen, die durch das Hochwasser geschädigt wurden, stehen Mittel wie Kurzarbeit sowie Sonderkredite und Garantien sofort zur Verfügung, erklärte Wirtschaftsminister Martin Kocher. Und er nennt die Details.
Kurzarbeit bewährtes Mittel
Die bewährte Kurzarbeit steht im Katastrophenfall zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Folgen der Naturkatastrophe abzufedern, so Kocher. Im Falle von Naturkatastrophen wie Hochwasser entfällt die Notwendigkeit einer Sozialpartnervereinbarung. Stattdessen genügt eine Betriebsvereinbarung, um die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Betroffene Betriebe sind daher aufgefordert, sich zeitnah mit der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice in Verbindung zu setzen, heißt es in einer Medien-Information des Wirtschaftsministeriums.
„Mit der Kurzarbeit ermöglichen wir es Unternehmen, die von einer andauernden Betriebsschließung betroffen sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend zur Kurzarbeit anzumelden. So können wir den Unternehmen eine rasche und unbürokratische Hilfe anbieten“, so Kocher. Der Antrag auf Kurzarbeit kann bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit gestellt werden.
Sonderkredite und Garantien
„Für geschädigte Unternehmen werden darüber hinaus Sonderkredite und Garantien bereitgestellt, damit rasch Liquidität sichergestellt wird“, so Kocher. Betroffenen Unternehmen wird die Aufnahme von zinslosen Krediten über das bewährte Instrumentarium des ERP-Fonds zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen ermöglicht.
In Summe wird geplant, ein Kreditvolumen von bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die Abwicklung der ERP-Kredite erfolgt im Wege der ERP-Treuhandbanken. Förderungsansuchen aus dem Tourismus und aus der Freizeitwirtschaft werden durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) abgewickelt.
Für bereits in Anspruch genommene Kredite wird Unternehmen bei den Förderbanken aws und OeHT die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung bzw. Stundung gegeben. Betriebe werden ersucht, sich bei der jeweiligen Förderbank zu melden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer staatlich besicherten Garantie bis zu 10 Millionen Euro (im Tourismus 5 Millionen Euro) im Einzelfall mit Sonderkonditionen und bis zu 80 Prozent Besicherung. Für diese Garantien fallen weder Haftungs- noch Bearbeitungsentgelt an. Diese werden ebenfalls über die aws bzw. OeHT abgewickelt, gibt das Wirtschaftsressort bekannt.