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„Leistung muss sich lohnen“
Leistung muss sich lohnen. Daher wurde die kalte Progression abgeschafft, bekräftigt Bundeskanzler Karl Nehammer in einem aktuellen Video-Statement. Die Regierung schickte dazu abschließende Gesetzesentwürfe diese Woche an das Parlament.
Leistung, Fürsorgepflicht, Eigenverantwortung
In einem aktuellen Video-Statement bekräftigte Bundeskanzler und ÖVP-Bundesparteiobmann Karl Nehammer einige der Eckpunkte seiner Politik: Leistung muss sich lohnen, Eltern haben eine Fürsorgepflicht für Kinder, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sind wesentliche Elemente der Lebensführung.
Nehammer verwies in seinem Statement neuerlich auf die Abschaffung der kalten Progression. Dazu wurden diese Woche im Ministerrat finale Beschlüsse gefasst.
Ungerechtigkeit beseitigt
„Anfang des Jahres wurde die schleichende Steuererhöhung beendet und damit eine Ungerechtigkeit im Steuersystem beseitigt“, erklärte Finanzminister Magnus Brunner nach dem dieswöchigen Ministerrat.
„Die Abschaffung der kalten Progression war eine wichtige strukturelle Entlastung, die den Menschen langfristig mehr Geld zum Leben lässt.“ Im Klartext: „Diese Reform stärkt Leistung, Kinder und Familien.“
Auf die erweiterte steuerliche Begünstigung von Überstunden verwies der Klubchef und Sozialsprecher der ÖVP, August Wöginger. Wegen des gegenwärtigen Mangels an Arbeitskräften müssten zahlreiche Mitarbeiter Überstunden leisten, doch der Leistung soll sich auch lohnen.
Steuerreform: Acht Maßnahmen für 2024
Es sind genau acht weitere Maßnahmen, die diese Woche im Ministerrat – als Vorlage für das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 – beschlossen wurden:
- Zusätzliche gestaffelte Anpassung der ersten vier Tarifgrenzen
- Volle Anpassung der Absetzbeträge
- Erhöhung des Gewinnfreibetrages (Grundfreibetrages)
- Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden
- Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Verlängerung der Homeoffice-Regelung
- Erhöhung des Kindermehrbetrages
- Erhöhung des Zuschusses zur Kinderbetreuung und Erweiterung der Betriebskindergärten
Die ersten 13.000 Euro sind steuerfrei
Die für die ersten vier Tarifstufen der Lohnsteuer maßgebenden Grenzbeträge werden angehoben:
- die erste Tarifstufe auf 12.816 Euro, damit sind die ersten rund 13.000 Euro an Einkommen steuerfrei,
- die zweite Tarifstufe steigt auf 20.818 Euro,
- die dritte Tarifstufe 34.500 Euro,
- die vierte Tarifstufe um weitere um in Summe 7,3 % auf 66.612 Euro.
Volle Anpassung der Absetzbeträge
Die Absetzbeträge (Alleinverdiener, Alleinerzieher, Unterhalt, Verkehr, erhöhter Verkehrsabsetzbetrag für Pendler und Zuschlag, Pensionisten- und erhöhter Pensionistenabsetzbetrag) sowie die Rückerstattung und der Bonus in der Sozialversicherung werden zu 100 % an die Inflationsrate angepasst.
Erhöhung des Gewinnfreibetrages
Der Gewinnfreibetrag für Selbständige beträgt aktuell bis zu 15 % des Gewinnes. Der Grundfreibetrag für Gewinne wird von 30.000 Euro auf 33.000 Euro angehoben, um Selbständige zu entlasten.
Mehr steuerliche Begünstigung von Überstunden
Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat sind derzeit im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt jedoch höchstens 86 Euro monatlich, steuerfrei. Um die Mehrleistung auch steuerlich anzuerkennen, soll dieser monatliche Freibetrag auf 120 Euro angehoben werden. Zeitlich befristet, für eine Dauer von zwei Jahren (2024 und 2025), soll überdies der monatliche Freibetrag für die ersten 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen.
Mehr steuerliche Begünstigung für Zuschläge
Die Zulagen (Schmutz, Erschwernis und Gefahren) sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind derzeit bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Dieser Freibetrag soll auf 400 Euro angehoben werden.
Verlängerung der Homeoffice-Regelung
Die im Jahr 2021 befristet eingeführten steuerlichen Regelungen betreffend Homeoffice[1]Tätigkeiten von Arbeitnehmern sollen unbefristet verlängert werden.
Erhöhung des Kindermehrbetrages
Der Kindermehrbetrag, der eine wichtige steuerliche Entlastung für Familien mit niedrigeren Einkommen darstellt, soll von 550 Euro auf 700 Euro angehoben werden.
Zuschuss zur Kinderbetreuung
Der höchstmögliche steuerfreie Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung soll von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt werden und für Kinder bis 14 Jahre möglich sein.
Es wird einfacher, diese Steuerbefreiung zu nutzen: es wird möglich sein, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die Kosten der Kinderbetreuung zuerst selbst bezahlen und diese dann zumindest teilweise durch den Arbeitgeber ersetzt werden
Weiters soll die vergünstigte oder kostenlose Inanspruchnahme von Betriebskindergärten auch dann steuerfrei ist, wenn dieser auch durch betriebsfremde Kinder besucht werden kann.
Positive Wirkungen
Die Maßnahmen (inkl. automatische Anpassung im Ausmaß von zwei Drittel) bewirken im Jahr 2024 eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um rund 0,4 %, des privaten Konsums um rund 0,9 %, der Beschäftigung um rund 0,5 % sowie eine Steigerung der Investitionen um rund 0,8 %.
Zur Abschaffung der kalten Progression
Der Hintergrund dieser – vom Parlament noch im Herbst zu beschließenden Schritte – ist die Abschaffung der kalten Progression mit 1.Jänner 2023, heißt es im Vortrag an den Ministerrat.
Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ersparen sich durch die Abschaffung der kalten Progression im kommenden Jahr 3,6 Mrd. Euro.
Die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge werden automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst.
Das verbleibende Drittel in Höhe von 1,2 Mrd. Euro wird mit den oben geschilderten Maßnahmen zum 1. Jänner 2024 umgesetzt.