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Linzer Digi-Uni in der Zielgeraden

Mit dem Gesetz über das Institute of Digital Siences Austria (IDSA) geht das Projekt in seine letzte Phase. Foto: BKA / Dunker

Am Montag ging das Gesetz über das Institute of Digital Siences Austria (IDSA) in parlamentarische Begutachtung. Damit werden der rechtliche Rahmen und die Grundlage dafür geschaffen, dass künftig in Linz die digitale Transformation und Entwicklung erforscht werden kann.

 

Digitaler Wandel vorantreiben

„Mit dem neuen Gesetz, dem Bundesgesetz über das Institute of Digital Sciences Austria, schaffen wir die idealen rechtlichen Rahmenbedingungen, die die neue Universität braucht, um die digitale Transformation interdisziplinär aktiv zu gestalten. Dabei gilt das Prinzip: ,Weniger ist Mehr‘, also wenige, aber beständige gesetzliche Vorgaben, dafür umso mehr flexible und anpassungsfähige Rahmenbedingungen. Es ist die Universität selbst, die im Wesentlichen über ihre Leitungs-, Organisations-, ihre Personal- und ihre Studienstruktur bestimmt. Wir geben nur das vor, was es unbedingt für eine moderne, verantwortungsvolle Universitätsgovernance braucht.“, betont Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Mit der neuen Rechtsgrundlage wurde nun der letzte Schritt im Phasenplan zur Entstehung der Universität in Linz gemacht. Es ist damit ein Meilenstein in der digitalen Transformation des Wirtschafts- und Bildungsstandorts Österreichs.

Auch Florian Tursky, Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation zeigt sich erfreut und betont die Relevanz der neuen Universität im Kontext der digitalen Transformation: „In unserer heutigen, dynamischen Zeit steigt auch der Bedarf an Fachkräften, die den digitalen Wandel in Österreich maßgeblich vorantreiben. Alleine heute fehlen uns bereits 24.000 IT-Fachkräfte, bis 2027 könnten es bis zu 30.000 sein. Die Studentinnen und Studenten von heute sind unsere Fachkräfte von morgen und sollen daher bestmöglich mit den neuesten Technologien und Entwicklungen an Universitäten und Schulen arbeiten können.“

 

34 Paragraphen für digitale Transformation

Das neue Gesetz beschränkt sich mit 34 Paragraphen auf das Wesentliche und räumt der Universität größtmöglichen Gestaltungsspielraum ein, um die digitale Transformation in ihrer wissenschaftlichen und künstlerischen Lehre und Forschung aktiv mitzugestalten. Gleichzeitig gewährt es das sichere rechtliche Fundament, wie es für eine öffentlich-rechtliche Hochschule geboten ist. Dazu zählt insbesondere die Vorgabe der grundsätzlichen Leitungsstrukturen mit den Leitungsorganen: Präsidentin bzw. Präsident, Kuratorium als Aufsichtsorgan und Universitätsversammlung als bottom-up-konzipiertes Kreations- und Beratungsorgan.

Dass sich die neue Universität nun ITU, also Interdisciplinary Transformation University, nennt, ändert nichts an ihrer gesetzlichen Bezeichnung als Institute of Digital Sciences Austria. Es ist durchaus üblich, dass Universitäten einen anderen „Rufnamen“ als den gesetzlich festgelegten wählen. Deshalb begrüßt Wissenschaftsminister Polaschek auch diesen Schritt und verweist darauf, dass das neue Gesetz explizit vorsieht, dass das Kuratorium, also das Aufsichtsorgan, auf Vorschlag der Präsidentin den Namen der Universität ergänzen kann.