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Stabilitätspakt geht durchs Parlament

Die Nationalratssitzung am Mittwoch befasst sich unter anderem Mit dem neu verhandelten Stabilitätspakt. Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner

Am Mittwoch tritt der Nationalrat zu seinem regulären Feber-Plenum zusammen. Auf der Tagesordnung stehen eine Reihe von Gesetzen und Berichten – unter anderem das Anti-Mogelpackungs-Gesetz sowie der Stabilitätspakt

 

Aktuelle Stunde und Europastunde 

Der Plenartag startet am Mittwoch mit einer Aktuellen mit dem Titel „Zukunftsfittes Bildungssystem – wir stärken Schulen durch mutige Reformschritte und holen die Lehrpläne ins 21. Jahrhundert“ mit Bildungsminister Christoph Wiederkehr. Im Anschluss folgt die Aktuelle Europastunde mit Außenministerin Beate Meinl‑Reisinger.

Ein zentrales Gesetzesvorhaben im Feber-Plenum ist das Anti‑Mogelpackungs‑Gesetz. Der Handel soll ab April 2026 – befristet bis Mitte 2030 – verpflichtet werden, Produkte, deren Füllmenge bei gleichbleibender Verpackungsgröße reduziert wurde, klar zu kennzeichnen. Entweder am Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild ist darauf hinzuweisen, dass die Ware von „Shrinkflation“ betroffen ist, etwa durch den Hinweis „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“. Betroffen sind stationäre Lebensmittel‑ und Drogerieeinzelhändler mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche oder mehr als fünf Filialen. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.

Stabilitätspakt wurde im November 2025 unterzeichnet (BM Marterbauer, StS. Eibinger-Miedl).Foto: BMF

Stabilitätspakt wurde im November 2025 unterzeichnet (BM Marterbauer, StS. Eibinger-Miedl).Foto: BMF

Stabilitätspakt mit neuen Defizit-Kriterien

Parallel dazu wird das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz (LMBG) novelliert, um die Krisen‑Vorsorge zu stärken. Der Landwirtschaftsausschuss empfiehlt, künftig per Verordnung Vorratshaltungen von Lebensmitteln zu ermöglichen, um für Krisenfälle vorbereitet zu sein. Ziel ist auch, die Ernährungssouveränität zu sichern, ohne private Lagerkosten im Krisenfall staatlich zu übernehmen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Stabilitätspakt. Die vorliegende Bund‑Länder‑Vereinbarung legt fest, wie stark sich Bund, Länder und Gemeinden bis 2029 verschulden dürfen, um das Defizit gemäß Maastricht‑Kriterien von 4,2 % auf 2,8 % zu senken. Ab 2030 sollen sich die Saldenziele dann an den jeweiligen Fiskalvorgaben der EU orientieren, wobei der Anteil des Bundes inkl. Sozialversicherung an der erlaubten Verschuldung bei 76 % und jener der Länder und Gemeinden bei 24 % liegt. (Zur-Sache berichtete)

Zum Stabilitätspakt HIER

Zur Diskussion steht auch der Außen‑ und Europapolitische Bericht 2024, der Monitoringbericht zur Finanzzielsteuerung Gesundheit, die Novelle des Kulturrückgabegesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern sowie den Rechnungshofbericht zu Einkommen in öffentlichen Unternehmen.