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Neuer Generalsekretär für nächste Etappen der ÖAAB-Meilensteine

Lukas Brandweiner ist der neue Generalsekretär des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes. Obmann August Wöginger, Klubobmann und Sozialsprecher der ÖVP, präsentierte den neuen Generalsekretär, verbunden mit einem Rückblick auf die Meilensteine der Sozialpolitik und Begründungen für aktuelle Entscheidungen in der Bundesregierung: Es geht um soziale Gerechtigkeit.
Generalsekretär: ÖAAB kooperiert mit FCG
Der bisherige Generalsekretär, Christoph Zarits, wird sich verstärkt um das Burgenland und um parlamentarische Tätigkeit kümmern, erläuterte Wöginger zu dessen Ausscheiden nach sieben Jahren. Wie Zarits ist auch Brandweiner Abgeordneter zum Nationalrat. Der 35 Jahre alte Niederösterreicher hat die Handelsakademie absolviert, war im Landmaschinenhandel tätig, war Betriebsrat und Arbeiterkammerrat, ist weiterhin Gemeinderat seines Heimatortes, Groß Gerungs im Bezirk Zwettl. Er kündigte an, für die 130.000 Mitglieder neue Formen der Kommunikation einzuführen und – in Kooperation mit der Fraktion Christlicher Gewerkschafter – eine „engagierte Interessenvertretung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu betreiben“.
„Soziale Gerechtigkeit“: Gründe für Beschränkung bei Zuverdienst
Angesprochen auf die Beschränkung des Zuverdienstes bei Bezug von Arbeitslosengelt verwies Wöginger auf zwei Umstände:
- Österreich hat ein sehr gut ausgebautes System der Arbeitslosenversicherung
- Österreich „braucht eine Balance zwischen Verdienst auch in Sektoren mit niedrigeren Bezügen und dem, was in Arbeitslosigkeit und durch Notstandshilfe an Einkommen erzielbar ist“.
Das durchschnittliche Arbeitslosengeld – rund 40 Euro pro Tag – und 551 Euro als Grenze der Geringfügigkeit für ein sogenanntes Zuverdienst ergeben knapp 1800 Euro pro Monat: „Und da zahlt man keine Einkommenssteuer und auch keine Sozialversicherungsbeiträge“, erläuterte Wöginger. Demgegenüber würden Personen etwa in Handel oder Gastronomie beispielsweise 2200 Euro brutto verdienen, dabei aber voll steuer- und sozialversicherungspflichtig sein. Wöginger: „Das halten wir für eine soziale Ungerechtigkeit“. Daher werde die Möglichkeit des Zuverdienstes wie von den Expertinnen und Experten angeregt eingeschränkt: Erstens auf sechs Monate pro Jahr und zweitens mit der Ausnahme, dass eine schon lange Zeit geringfügig beschäftigte Person dies bleiben kann.
Das Ziel der Maßnahme ist notwendig und klar, wie Wöginger sagte: „Der geringfügige Zuverdienst wird beim Arbeitslosengeld und in der Notstandshilfe stark eingeschränkt, um verstärkt Anreize zu setzen, dass jemand eine Beschäftigung aufnimmt, die wiederum zu Steuern und Abgaben führt.
