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9,7 % Pensionserhöhung: Das sind die Zahlen und Fakten
Bereits im Sommer hat sich abgezeichnet, dass im Herbst der Beschluss für eine kräftige Pensionserhöhung gefasst wird. Am Mittwoch ebnete die Bundesregierung den Weg für eine Pensionserhöhung von 9,7 Prozent. Profitieren werden davon rund 2,2 Millionen Pensionisten. Zur-Sache hat die wichtigsten Zahlen und Fakten zusammengefasst.
Kosten budgetär verkraftbar
Die Regierung rechnet mit strukturellen Kosten der gesetzlichen Pensionserhöhung von 5,3 Milliarden Euro (ohne Beamtenpensionen).
Budgetär sind diese Kosten nach Ansicht der Regierung verkraftbar: Die Regierung rechnet wegen der Lohnentwicklung mit steigenden Einnahmen aus Pensionsversicherungsbeiträgen.
Zudem wird sich die stufenweise Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von Frauen positiv auf die Beitragseinnahmen auswirken.
Das sind die Zahlen zur Pensionsanhebung 2024:
- 9,7 Prozent für alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung;
Ausnahme: Pensionen ab 5.850 Euro (das ist die Höchstbeitragsgrundlage) steigen um Pauschalbetrag von 568 Euro. - Ausgleichszulage: Erhöhung um 9,7 Prozent. Der Richtsatz steigt von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro.
- Die Ausgleichszulage von aktuell 1.110,26 Euro wird im gleichen Ausmaß auf 1.217,96 Euro erhöht. Davon betroffen sind rund 200.000 Bezieher einer Mindestpension. Von der Erhöhung um 9,7 Prozent profitieren auch 190.000 Bezieher von Sozialhilfe.
- Schutzklausel Pensionskonto: Es werden die Nachteile der hohen Inflation für jene ausgeglichen, die 2024 regulär ihre Alterspension antreten sowie für Personen, die bereits 2023 in Korridorpension gehen könnten, aber erst 2024 davon Gebrauch machen. Damit wird sichergestellt, dass sich längeres Arbeiten finanziell lohnt.
Rechenbeispiele Schutzklausel Pensionskonto
Zwei Beispiele – mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzung hinsichtlich Berufslaufbahn und Entgelt – veranschaulichen, wie die Schutzklausel wirkt:
Fall 1: Pensionsantritt mit 65 Jahren (reguläre Alterspension, ohne Abschlag):
Eine Person geht mit 1. Jänner 2024 mit 65 Jahren in Pension und kann nach aktueller Rechtslage mit einer monatlichen Bruttopension von 1.647 Euro rechnen. Über die Schutzklausel erhält sie eine Pension von 1.746 Euro pro Monat. Dies entspricht einer zusätzlichen Erhöhung um 98 Euro bzw. 5,98 Prozent.
Fall 2: Pensionsantritt mit 63 Jahren (Abschlag von 10,2 %):
Eine Person geht mit 1. Jänner 2024 mit 63 Jahren in Pension, obwohl sie bereits 2023 hätte gehen können. Nach aktueller Rechtslage kann sie mit einer monatlichen Bruttopension von 2.137 Euro rechnen (Korridorpension mit 10,2 % Abschlag). Über die Schutzklausel erhält sie eine Pension von 2.267 Euro pro Monat. Dies entspricht einer zusätzlichen Erhöhung um 129 Euro bzw. 6,05 Prozent.