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Polaschek hält Kurs: Digi-Uni Linz wird neues Modell
Bildungsminister Martin Polaschek bekräftigt, am neuen Modell für das Institute of Digital Sciences festzuhalten. Kritik und Vorschläge werden jetzt geprüft, aber mit dieser Universität soll Neues geschaffen werden.
Wettbewerbsfähigkeit in der digitalen Ära
Der Zweck der neuen Universität ist, die digitale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sicherzustellen.
Im internationalen Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) steht Österreich unter den 27 EU-Staaten an zehnter Stelle. Um die digitale Transformation zu bewältigen, sind einschlägige Forschung und Bildung sowie eine ausreichende Anzahl von Fachkräften entscheidend, heißt es zu Begründung des neuen Gesetzes. Daher soll eine neue, diesen Schwerpunkten gewidmete Universität aufgebaut werden, hatte Minister Polaschek angekündigt.
Auf Basis des geltenden Gründungsgesetzes wurde die Universität gegründet, der nun vorliegende Entwurf für ein zweites Gesetz regelt deren Rechtsgrundlage und Betrieb.
Neue Universität mit eigener Rechtsgrundlage
Bei dem Institute of Digital Sciences Austria handelt es nicht um eine klassische Universität sondern um eine neue Universität mit eigener Rechtsgrundlage, heißt es in dem Unterlagen zum Gesetzesentwurf. Die Begutachtung endete am 8. Jänner, hatte einige kritische Anmerkungen ausgelöst.
Das Bildungsressort am Wiener Minoritenplatz bleibt jedoch dabei: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wurde bewusst versucht, ein gänzliches neues Universitätsmodell zur Diskussion zu stellen.“ Dieses Modell zeichnet sich durch „sehr schlanke Strukturen und ein Höchstmaß an flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten“ aus, verlautet aus dem Ressort.
Dass ein Vorschlag, der grundlegende Änderungen beinhaltet, breit diskutiert wird, ist keineswegs überraschend und grundsätzlich auch zu begrüßen, erklärt das Kabinett von Polaschek in einer ersten Stellungnahme zu manch kritischen Anmerkungen zu dem Gesetzesentwurf.
„Ein schlanker Gesetzesentwurf“
Es handelt sich um einen schlanken Gesetzesentwurf mit lediglich 34 Paragrafen, der sich auf wenige, zentrale Vorgaben beschränkt, erläutert das Wissenschaftsministerium auf seiner Webseite. Die neue Universität hat dafür umso mehr Gestaltungsspielraum in der Festlegung ihrer internen Leitungs-, Organisations-, Personal- und Studienstruktur. Das neue Gesetz soll mit 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Vorgegeben ist lediglich, dass
- es mit der Präsidentin, dem Kuratorium und der Universitätsversammlung drei oberste Leitungsorgane gibt.
- beim Personal nur mehr unterschieden wird zwischen dem wissenschaftlichen und künstlerischen Stammpersonal (Universitätsprofessorinnen und -professoren und Post-Docs), dem sonstigen Lehr- und Forschungspersonal und dem allgemeinen (nicht-wissenschaftlichen) Personal.
- die Studierenden – ähnlich wie an Fachhochschulen und Privathochschulen – in einem privatrechtlichen (Ausbildung-)Verhältnis zur Universität stehen, womit garantiert wird, dass die Studienstruktur laufend angepasst und adaptiert werden kann.
Polaschek: Neues entstehen lassen
Dazu wird erklärt: „Selbstverständlich ist das Wissenschaftsministerium für konstruktive Kritik offen und wird die gemachten Vorschläge genau prüfen.“
Es ist daher wahrscheinlich, dass es nach der Begutachtung noch Änderungen und Ergänzungen des Gesetzesvorschlages geben wird. „Allerdings haben wir nach wie vor die Absicht, neue regulatorische Wege zu beschreiten, um wirklich Neues entstehen zu lassen“, erklärt das von Martin Polaschek geleitete Wissenschaftsministerium.