News

Raab: Noch mehr Hilfe gegen Gewalt

Mit einer Kampagne macht Frauenministerin Susanne Raab auf das breite Angebot an Unterstützung für Frauen gegen Gewalt aufmerksam.

Gewalt an Frauen ist auch in Österreich noch Realität. Mit einer breiten Kampagne des Bundeskanzleramts wird unter anderem auf die 164 Beratungsstellen hingewiesen, um betroffene Frauen und Mädchen aus der Gewaltspirale zu befreien.

 

Raab will Mut machen

Gegenwärt läuft die ‚Kampagne gegen Gewalt an Frauen‘, parallel zu den ‚16 Tagen gegen Gewalt an Frauen‘ vom 25. November bis 10. Dezember 2024, in Online-Medien und auf den Infoscreens, erklärt dazu Frauenministerin Susanne Raab. Ziel der Kampagne ist es, auf dieses Thema aufmerksam zu machen und über bestehende Unterstützungsangebote zu informieren, um mehr Betroffene dazu zu ermutigen, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen: „Gewalt an Frauen kann verhindert werden!“, sagt Raab.

Gewaltschutz und Gewaltprävention sind Aufgaben der gesamten Gesellschaft. Sie erfordern eine Zusammenarbeit mehrerer Institutionen. Daher präsentierten Frauenministerin Susanne Raab und Innenminister Gerhard Karner vor wenigen Monaten die Gewaltschutzstrategie. Zugleich wurden die finanziellen Mittel erhöht.

„Die Gewaltschutzzentren sind österreichweit finanziert. In jedem politischen Bezirk konnte eine Frauen- und Mädchenberatungsstelle eröffnet werden“, bilanziert Raab.

Info-Kampagne für Frauen: Hilfen gegen Gewalt sind verfügbar

Info-Kampagne für Frauen: Hilfen gegen Gewalt sind verfügbar

Weitere Informationen und Hilfsangebote sind online abrufbar: https://www.frauenberatung.gv.at/

Einige der konkreten Schritte der Frauenpolitik sind:

  • Frauenbudget in fünf Jahren auf das Dreifache erhöht
  • Investition in Gewaltschutz
  • In jedem Bezirk eine Beratungsstelle für betroffene Frauen
  • Budget für Gewaltschutzzentren um 50 Prozent erhöht
  • In Gewaltschutzzentren werden kostenfreie Untersuchung und Beweissicherung angeboten
  • Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung ausgebaut, auch Kinder haben Anspruch
  • Verbot der Betretung und der Annäherung schärfer geregelt
  • Behörden und Gerichte können Gefährder die Beratung in Gewaltprävention auftragen
  • Polizei verfügt über 1200 für Prävention ausgebildete Bedienstete
  • Spezialisiertes Büro im Bundeskriminalamt koordiniert wissenschaftliche Untersuchung, Themen und Fortbildung in Prävention