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Schutz vor Gewalt: EU tritt Istanbul-Konvention bei

Die EU tritt der Istanbul-Konvention zum Schutz gegen Gewalt bei. Foto: markgoddard/ iStock

Angelika Winzig, ÖVP-Delegationsleiterin und Frauensprecherin im Europaparlament, setzt sich bereits seit geraumer Zeit für den EU-Beitritt zur Istanbul-Konvention zum Schutz gegen Gewalt an Frauen ein. Diese Woche war es endlich soweit: Mit dem Beschluss im Rat besiegelte die Europäische Union ihren Beitritt zur Istanbul-Konvention, dem ersten rechtsverbindlichen internationalen Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zu einem Leben frei von Gewalt für alle Frauen.

 

Winzig: Leben frei von Gewalt

„Mit dem heutigen Beschluss im Rat besiegeln wir den Beitritt der Europäischen Union zur Istanbul-Konvention – dem ersten rechtsverbindlichen internationalen Instrument zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen. Damit setzen wir einen wichtigen Meilenstein, um ein Leben frei von Gewalt für alle Frauen sicherzustellen“, betonte Angelika Winzig, ÖVP-Delegationsleiterin und Frauensprecherin im Europaparlament.

 

EU: 1 von 3 Frauen von Gewalt betroffen

Laut Statistiken hat eine von drei Frauen in der EU seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. In fast 20 Prozent der Fälle von Gewalt gegen Frauen ist der Täter der Partner.

Österreich hat als eines der ersten Länder die Istanbul-Konvention ratifiziert und hat dabei eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung umfassender Maßnahmen im Bereich Gewaltprävention, Gewaltschutz und Täterarbeit eingenommen.

 

Edtstadler: Alle Frauen in Europa müssen geschützt werden

„Zumal es allerdings zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede beim Opferschutz gibt, ist die Ratifizierung der Istanbul-Konvention für die europaweite Harmonisierung bei der Bekämpfung von Gewalt essenziell“, erklärte Europaministerin Karoline Edtstadler.

Der Kampf gegen Gewalt an Frauen sollte in allen EU-Mitgliedstaaten höchste Priorität haben und umfassend professionalisiert werden. Das Ziel sei, dass alle Frauen in Europa bestmöglich geschützt werden.

 

Istanbul-Konvention: 4 zentrale Säulen

Die Istanbul-Konvention legt vier zentrale Handlungsfelder fest: Prävention, Schutz, Strafverfolgung und ein koordiniertes Vorgehen bei der Umsetzung von politischen Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten. Dazu gehören Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, die Schaffung angemessener Hilfseinrichtungen, die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttaten und die Unterstützung von Opfern im Strafprozess.

„Wir stellen sicher, dass die Täter konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Gleichzeitig stärken wir den grenzüberschreitenden Schutz von Frauen, denn Gewalt in jeglicher Form hat in der Europäischen Union keinen Platz“, betonte Winzig

 

Schulterschluss außerhalb der EU

Neben den Bemühungen auf EU-Ebene sei es auch wichtig, den Schulterschluss mit Partnern außerhalb der Union zu suchen und das Bewusstsein zu schärfen, um kontinuierlich weniger Gewalt gegen Frauen zu erreichen und Opfer nicht alleine zu lassen, fügt Winzig hinzu.

Der Beitritt zur Istanbul-Konvention sei ein bedeutsamer Schritt, der das Engagement der Europäischen Union für den Schutz der Rechte und die Sicherheit von Frauen unterstreicht. Es sei ein Aufruf zum Handeln, um gemeinsam gegen Gewalt vorzugehen und eine Gesellschaft zu schaffen, in der Frauen in Sicherheit leben können.