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Mehr Schutz vor Hitze: Regierung beseitigt rechtliche Hürden

Mehr Schutz vor Hitze und mehr Kühlung von Gebäuden sollen möglich werden, indem rechtliche Hürden beseitigt werden, beschloss die Bundesregierung. Foto: Pixabay / Stux

Mehr Schutz vor Hitze in Gebäuden: Ein Regierungsbeschluss stellt die Weichen, Maßnahmen für Hitzeschutz und für Kühlung in Gebäuden zu vereinfachen. Das Wohn- und das Justizministerium wurden beauftragt, bis Herbst einen Entwurf vorzulegen.

 

Temperaturen im Sommer steigen

Die Themenlage wurde richtig erkannt: Die Sommer werden immer heißer mit Spitzen über 40 Grad. Die Auswirkungen der zunehmenden Erwärmung und der sommerlichen Erhitzung sind dramatisch. Für einige Personen sind diese Hitzetage anstrengend, für viele aber auch ein gesundheitliches Risiko. Besonders stark trifft es ältere Menschen, schwangere Frauen sowie jene Menschen, die im Freien arbeiten, Vorerkrankungen haben oder Medikamente einnehmen müssen.

 

Folgen der Hitze

Die Folgen von immer längeren Hitzeperioden sind in urbanen Wohngegenden und damit Mehrparteienhäusern besonders gravierend. Denn viele Gebäude verfügen nicht über entsprechende Vorrichtungen, um die Auswirkungen der hohen Temperaturen für die Bewohnerinnen und Bewohner zu lindern. Solche Vorrichtungen können etwa Beschattungsvorrichtungen, Begrünungen, Außendämmung, Klimaanlagen oder andere technische Lösungen zur Vermeidung von Überhitzung sein.

Sonnenschutz ist zwar zweckmäßig, aber nicht überall und an allen Gebäuden erlaubt oder möglich. Foto: Pixabay/PIRO4D

Sonnenschutz: zweckmäßig, aber nicht überall erlaubt oder möglich. Foto: Pixabay/PIRO4D

Hohe Hürden für bauliche Maßnahmen

Nach derzeitiger Rechtslage bestehen allerdings teils beträchtliche Hürden für die Mieter und die Eigentümer von Wohnungen, Maßnahmen für Hitzeschutz und für Kühlung von Wohnungen und Geschäftslokalen umzusetzen.

So benötigen Wohnungseigentümer, die in der Wohnung eine Klimaanlage einbauen möchten, benötigen die Genehmigung aller anderen Eigentümer. Eine gerichtliche Durchsetzung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sie ein besonderes Interesse nachweisen können – etwa, wenn die Maßnahme für notwendige technische Anpassungen oder zur Herstellung von Barrierefreiheit erforderlich ist.

Mieter müssen neben einem besonderen Interesse nachweisen, dass die Maßnahme verkehrsüblich ist – also im Alltag bereits als Standard gilt –, damit Vermieter ihre Zustimmung nicht verweigern können.

 

Regierung greift ein: Hürden beseitigen

Die Bundesregierung greift daher jetzt ein: Diese Hürden werden abgebaut, so dass sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer die Durchführung von Hitzeschutzmaßnahmen durchsetzen können. Bis zum Herbst erarbeitet das Wohnministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz einen entsprechenden Gesetzesentwurf, beschloss der Ministerrat diese Woche per Umlauf.

 

Hitzeschutz an Schulen

Hitzeschutzmaßnahmen sind auch für den Bereich Bildung vorgesehen. Anhand der festgelegten Hitzewarnstufen von GeoSphere Austria sollen Maßnahmen nach Regionen, also bedarfsgerecht und altersadäquat getroffen werden können, um bei besonderer Hitzebelastung zu reagieren.

Die Bundesregierung erarbeitet dazu in Abstimmung mit den Schulpartnern und den Bundesländern, die notwendigen rechtlichen Grundlagen, um für den Sommer 2027 entsprechend gerüstet zu sein.

Es geht um nachträglichen Einbau von Beschattungen, einen Fenstertausch an Fassaden mit besonderer Hitzebelastung oder das Aufbringen von Hitzeschutzfolien, aber auch Entsiegelung und Begrünung etwa in Schulhöfen.

Minister Norbert Totschnig: Hitzeschutz einfacher und rascher umsetzen. Foto: EU

Minister Norbert Totschnig: Hitzeschutz einfacher und rascher umsetzen. Foto: EU

Totschnig: Weitere wirksame Maßnahmen eingeleitet

Diese Entrümpelung rechtlicher Vorschriften ist ein Element einer umfassenden Strategie, wie Bundesminister Norbert Totschnig erklärt: „Mit dem heutigen Beschluss bringen wir wirksame Maßnahmen für niedrigere Temperaturen in den Wohnungen auf den Weg. Wir erleichtern die thermisch-energetische Sanierung, denn gut gedämmte Gebäude reduzieren das Aufheizen der Räume. Die Hürden für den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme, etwa Wärmepumpen, von denen einige auch kühlen können, werden gesenkt. Die Mittel für die thermisch-energetische Sanierung und den Heizkesseltausch sind im Doppelbudget gesichert. Nun verbessern wir die Rahmenbedingungen für die Umsetzung.“