Innenpolitik
Gericht bestätigt: Verein Seniorenbund nicht Teil der ÖVP. Marchetti sieht „Klarheit geschaffen“

Ist der Verein Österreichischer Seniorenbund Teil der Volkspartei oder nicht? Dies Frage beschäftigte nach der Ausbezahlung und Rückforderung von COVID-Fördergeldern aus dem NPO-Fonds die Gerichte. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nun entschieden und ein Urteil gefällt.
Bekommt Seniorenbund Rückzahlung?
Das BVwG hat laut Bericht der Onlineausgabe „Der Standard“ den Österreichischen Seniorenbund offiziell als unabhängigen Verein eingestuft und damit seine organisatorische Trennung von der ÖVP bestätigt.
Die gerichtliche Klarstellung beendet eine lange Diskussion über die rechtliche Stellung des Seniorenbunds und sein Verhältnis zur Volkspartei. Nachdem vom Verein Österreichischer Seniorenbund während der Pandemie im Rahmen des NPO-Fonds Förderungen beantragt und ausbezahlt wurden, entfachte eine Debatte darüber, ob der Seniorenbund Teil der Volkspartei sei oder nicht. Eine entscheidende Frage, da Parteien damals nicht unter die Förderkriterien des NPO-Fonds gefallen sind. Schließlich mussten die Fördergelder zurückbezahlt werden und vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Bundeskanzleramt wurde zusätzlich auch noch eine Strafe von 15.000 Euro verhängt. das BVwG sieht die Situation nun anders. Der Verein Seniorenbund hat Anspruch auf die NPO-Fördergelder.
Marchetti: „Urteil wird respektiert“
ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti reagierte auf das Urteil in einer Aussendung und betonte, dass nun „Klarheit“ geschaffen wurde. „Die BVwG-Entscheidung bringt Klarheit: Der Seniorenbund ist keine Teilorganisation der Volkspartei. Wir erkennen dieses Urteil selbstverständlich an und respektieren die Klarheit, mit der das Bundesverwaltungsgericht hier Recht gesprochen hat“, kommentiert er das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts und führt weiter aus: „Der Logik des Urteils folgend, obliegt die Frage nach etwaiger Rückforderung von Fördermitteln ausschließlich dem Verein selbst, schließlich handelt es sich dabei um eine vereinsinterne Angelegenheit. Der Seniorenbund ist ein eigenständiger Verein und unterlag und unterliegt zu keinem Zeitpunkt Weisungen der Volkspartei. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts untermauert das.“
