News
Steuerentlastung 2025 jetzt berechnen
Auch 2025 können die Österreicher mit weiteren Entlastungen rechnen. Bereits das dritte Jahr in Folge werden die Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen 2025 durch die Abschaffung der Kalten Progression mehr Geld im Börserl haben. Ein Onlinerechner des BMF berechnet individuell für jeden die persönliche Steuerentlastung.
Neuer Rechner online
Ab sofort steht auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen unter bmf.gv.at/entlastungsrechner der aktualisierte Entlastungsrechner zur Verfügung. Dieses wichtige Instrument bietet die Möglichkeit, auf Knopfdruck die individuelle Steuerentlastung durch die Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 zu berechnen.
Finanzminister Magnus Brunner informierte am Mittwoch in einer Pressemitteilung des Finanzministeriums über den neuen Onlinerechner und appellierte an die Bevölkerung, sich die persönliche Entlastung ausrechnen zu lassen.
„Ich ermutige jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler, sich die persönliche Steuerentlastung vom Rechner des Finanzministeriums vorrechnen zu lassen. Mit der Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass den Bürgerinnen und Bürgern am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto bleibt. Der Entlastungsrechner macht das in Zahlen für jede und jeden persönlich greifbar“, so Brunner.
2025 zwei Milliarden Euro Entlastung
Mit der Abschaffung der kalten Progression zum 1. Jänner 2023 wird den Bürgerinnen und Bürgern die schleichende Steuererhöhung, die durch die Inflation entsteht, ausgeglichen. Darüber hinaus wurde von der Bundesregierung die jährliche Valorisierung der Familienbeihilfe, des Mehrkindzuschlags und der Kinderabsetzbetrag beschlossen.
Wie das Finanzministerium mitteilte, wird für das Jahr 2025 zur Abgeltung der kalten Progression eine Inflationsrate von 5,0 % herangezogen. Der Wert basiert auf dem Durchschnitt der Inflationsraten von Juli 2023 bis Juni 2024. In Summe ergibt die Abschaffung der kalten Progression im Jahr 2025 eine Entlastung im Ausmaß von rund 2 Milliarden Euro.
Die individuelle Entlastung kann im Rechner mit der Eingabe des persönlichen Brutto- oder Nettoeinkommens ermittelt werden. Der Entlastungsrechner zeigt transparent, wie sich die Entlastung positiv auf das Nettoeinkommen auswirkt.
Neben diesen allgemeinen Maßnahmen hat die Bundesregierung Schwerpunkte gesetzt, durch die im Jahr 2025 Leistungsträger und Familien mit geringen Einkommen besonders profitieren werden. Dazu zählen beispielsweise die Anhebung der Tagesgelder und der Nächtigungsgelder, die Erhöhung des Kilometergeldes und des Kostenersatzes für öffentliche Verkehrsmittel, die Anhebung der Kleinunternehmergrenze und die Einführung des Kinderzuschlags für Familien mit niedrigem Einkommen. Diese Maßnahmen sind nicht alle im Entlastungsrechner abbildbar und erhöhen daher die angegebene Entlastung im Einzelfall noch zusätzlich. (Zur-Sache berichtete)
Rechenbeispiele
Drei Beispiele, wie sich kommendes Jahr die Abschaffung der Kalten Progression au die Einkommen auswirkt
- Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt iHv 4.150 Euro: 335 Euro (Anhebung Tarifgrenzen und Absetzbeträge; im Rechner nicht abgebildete Tages-, Nächtigungs- oder Kilometergelder können die Entlastung weiter erhöhen)
- Alleinerziehender Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt iHv 1.700 Euro und 1 Kind: 811 Euro(Anhebung Absetzbeträge und Kinderzuschlag)
- Pensionistin mit einer monatlichen Bruttopension iHv 2.100 Euro: 331 Euro (Anhebung Tarifgrenzen und Absetzbeträge)