News

Ende der Kalten Progression bringt 2 Milliarden Entlastung 2025

2025 werden die Menschen um durch das Ende der Kalten Progression um weitere zwei Milliarden Euro entlastet. Die Regierung gab am Donnerstag die Details bekannt. Foto: BKA/Andy Wenzel

Die Bundesregierung hat eine weitere Entlastung mit 1. Jänner 2025 angekündigt. Durch die Abschaffung der Kalten Progression werden die Erwerbstätigen im kommenden Jahr um knapp 2 Milliarden Euro entlastet. Nun wurde am Mittwoch bekanntgegeben, wie sich das letzte Drittel des vorhandenen Volumens aufteilt. Insgesamt bedeutet die Aufteilung: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern. Den Menschen bleibt somit erneut mehr Netto vom Brutto. Alle Steuerstufen, außer jener des Höchststeuersatzes von 55 % bei Einkommen ab 1 Million Euro, werden um knapp 4 Prozent angehoben.

Mit der Steuerreform 2022 wurde auch die Kalte Progression abgeschafft. (Zur-Sache berichtete) Die Regelung sieht vor, dass zwei Drittel des Volumens in den Tarif fließen und das verbleibende Drittel für gezielte Entlastungen eingesetzt wird. Nun hat sich die Regierung auf die Verteilung dieses Drittels geeinigt.

Neue Tarifstufen ab 2025:

  • Erste Tarifstufe: 13.308 Euro (vorher 12.816 Euro)
  • Zweite Tarifstufe: 21.617 Euro (20.818 Euro)
  • Dritte Tarifstufe: 35.836 Euro (34.513 Euro)
  • Vierte Tarifstufe: 69.166 Euro (66.612 Euro)
  • Fünfte Tarifstufe: 103.072 Euro (99.266 Euro)


Anpassungen und zusätzliche Unterstützungen

Neben der Anpassung der Steuerstufen werden auch die Absetzbeträge sowie die Sozialversicherungs-Rückerstattung und der Sozialversicherungs-Bonus zu 100 % an die Inflationsrate angepasst. Zudem werden 651 Millionen Euro aus dem flexiblen Drittel der Entlastungssumme zur Unterstützung von Leistungsträgern, Familien und Unternehmen verwendet:

Kinderzuschlag: Ein erhöhter Absetzbetrag von 60 Euro pro Monat und Kind für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen.

Tages- und Nächtigungsgelder: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen werden auf bis zu 30 Euro (bisher 26,40 Euro) und das Nächtigungsgeld auf 17 Euro (bisher 15 Euro) angehoben.

Kilometergeld: Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird einheitlich auf 50 Cent pro Kilometer festgesetzt.

Öffi-Nutzung auf Dienstreisen: Beförderungszuschüsse für die ersten 50 Kilometer werden auf 50 Cent erhöht.

Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht, und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot.

Freigrenze für sonstige Bezüge: Eine Valorisierung der Freigrenze wird vorgenommen.

 

Erleichterungen für kleine Unternehmen

Auch für kleine Unternehmen gibt es positive Nachrichten: Die Kleinunternehmergrenze wird auf 55.000 Euro angehoben. Diese neue Grenze gilt sowohl in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer und beseitigt damit eine bestehende Unstimmigkeit.

 

Stimmen zur Reform

Bundeskanzler Karl Nehammer erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Regierung das halte, was sie versprochen habe. „Wer etwas leistet, der soll auch mehr davon haben und das im Geldbörserl spüren. Die Abschaffung der kalten Progression ist ein politischer Meilenstein und trägt die Handschrift der Volkspartei. Neben sozialer Gerechtigkeit braucht es auch Leistungsgerechtigkeit. Das Ende der schleichenden Steuererhöhung leistet dafür einen großen Beitrag. Besonders wichtig ist, dass wir nun endlich das Kilometergeld anheben können, das hilft allen, die ihr privates Auto auch dienstlich nutzen.“

Brunner: Zeichen für Leistungsträger

Finanzminister Magnus Brunner betonte die Bedeutung der Maßnahme: „Mit der Abschaffung der kalten Progression haben wir die schleichende Steuererhöhung beendet. So entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher langfristig. Mit dem ‚Leistungsdrittel‘ haben wir diesmal bewusst die oberen Steuerstufen entlastet, weil wir damit ein Zeichen für die Leistungsträger und für den Mittelstand setzen wollen. Wir geben jenen etwas zurück, die das ganze Jahr über etwas in das System einzahlen.“

Vizekanzler Werner Kogler und Sozialminister Johannes Rauch betonten, dass die Menschen spürbar entlastet werden und dass gezielt gegen Kinderarmut geholfen werde.