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Trinkgeldpauschale bringt Fairness in Service und Küche

Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Neuregelung der Trinkgeldpauschale in der Gastronomie geeinigt, die sowohl Beschäftigten als auch Betrieben im Tourismus Sicherheit bringt.
Trinkgeld gerecht aufteilen
Die neue Regelung erfüllt das im Regierungsprogramm festgehaltene Ziel einer praxistauglichen und unbürokratischen Ausgestaltung der bestehenden Vorschriften zur Trinkgeldpauschale inklusive Tronc-Systemen. Das sind Systeme, um das Trinkgeld im Betrieb zu sammeln und nach einem zuvor festgelegten Schlüssel zu verteilen, der die Arbeitskräfte sowohl im Service als auch in der Küche berücksichtigt.
Einheitliche Pauschale
Herzstück der Reform ist die Einführung bundesweit einheitlicher Pauschalbeträge für Trinkgelder in der Sozialversicherung, abgestuft nach Tätigkeitsart (mit oder ohne Inkasso), heißt es in einer Information des Bundeskanzleramtes.
Diese Beträge gelten künftig als bindende Obergrenzen. Nachzahlungen aufgrund nachträglicher Prüfungen durch Sozial-versicherungsträger, ein bislang oft existenzielles Risiko für viele Betriebe, werden damit ausgeschlossen.
Die Pauschalen werden erstmals 2029 valorisiert. Die Festsetzung erfolgt für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die üblicherweise Trinkgelder erhalten. Gleichgestellt sind auch Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die über betriebliche Verteilsysteme an Trinkgeldern beteiligt werden. Für das Hotel- und Gastgewerbe gelten folgende bundesweite Werte:
- Mit Inkasso: € 65 (ab 2026), € 85 (2027), € 100 (2028)
- Ohne Inkasso: € 45 (2026/2027), € 50 (2028)

Staatssekretärin Elisabeth Zehetner: Sichere und faire Lösung. Foto: BMWET
Nachzahlungen und Rückforderungen entfallen
„Die Unsicherheit rund ums Trinkgeld hat ein Ende“, erklärt dazu Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Die neue Regelung bietet beiden Seiten verlässliche Rahmenbedingungen – für Beschäftigte ebenso wie für Betriebe: es ist eine tragfähige, einfache und unbürokratische Lösung.
Ein zentraler Punkt war die Beseitigung unvorhersehbarer Nachzahlungen durch rückwirkende Prüfungen der Sozialversicherungen. Dieses Damoklesschwert fällt nun weg, sagt Zehetner: Die neuen Pauschalen sind verbindliche Maximalbeträge, das bringt Rechtssicherheit und Planbarkeit. Für all jene, die bereits Rückforderungen erhalten haben gilt eine Generalamnestie geben. Das sorgt für Gerechtigkeit und sendet ein deutliches Signal der Entlastung an die gesamte Branche.
