Innenpolitik

Gewalt gegen Frauen – Volksanwältin über alarmierende Suizidraten in Gefängnissen

Auf die Situation von Frauen in Gefängnissen macht am internationalen Tag der Menschenrechte Volksanwältin Gaby Schwarz aufmerksam. Foto: istock/sackhorn38

Am Internationalen Tag der Menschenrechte, der zugleich den Abschluss der Kampagne „16 Tage gegen Gewalt“ markiert, äußerte sich Volksanwältin Gaby Schwarz über die anhaltende Bedrohung von Frauenrechten in Österreich.

„Gewalt gegen Frauen ist eine Verletzung der Menschenrechte“, betonte Schwarz in einer Aussendung. Sie verwies darauf, dass die Volksanwaltschaft das „Haus der Menschenrechte“ sei. „Entscheidend ist, dass wir nicht nur an 16 Tagen, sondern das ganze Jahr über gemeinsam gegen männliche Gewalt an Frauen aufstehen. Denn jede Frau und jedes Mädchen hat Recht auf ein Leben ohne Gewalt“, so Schwarz.

Die Volksanwältin, selbst Frau und Feministin, fordert die konsequente und schnelle Umsetzung aller Maßnahmen, die den Schutz von Frauen vor männlicher Gewalt stärken. Ein zentrales Instrument sei der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt, der unter anderem den Einsatz von Fußfesseln für Risikotäter mit Betretungsverbot vorsieht.

 

Volksanwältin sieht Mängel im Strafvollzug

Parallel zu den Forderungen zum Schutz von Frauen wies Schwarz auf eine weitere, kaum beachtete Menschenrechtslage hin: die dramatisch steigende Suizidrate in österreichischen Gefängnissen. „Die menschenrechtliche Situation in unseren Haftanstalten droht zu kippen“, warnte die Volksanwältin.

Obwohl die Einrichtungen für rund 8.800 Häftlinge ausgelegt sind, befinden sich derzeit mehr als 10.000 Insassen in den Gefängnissen. Überbelegung, Personalmangel und unzureichende Versorgungsbedingungen führen laut Schwarz zu einer erschwerten Resozialisierung und zu einer besorgniserregenden Zunahme von Suiziden. In diesem Jahr wurden bereits 54 versuchte und acht vollendete Selbsttötungen registriert – ein Rekord im Vergleich zu 28 Fällen im Jahr 2020.

 

Schwarz erinnert an Expertenempfehlungen

Schwarz erinnerte an die 48 Empfehlungen einer Expertengruppe aus dem Jahr 2023, an denen die Volksanwaltschaft beteiligt war. Darunter die Forderung nach einer zweiten Suizidrisikoeinschätzung nach den ersten acht bis zwölf Haftwochen. „Menschenrechte enden nicht am Gefängnistor“, erklärt Schwarz und appellierte an das Justizministerium, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Haftbedingungen für Insassen und das Personal zu verbessern.

 

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