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Wöginger widerspricht Schmid: „Weder Druck ausgeübt noch Befehl erteilt“
ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist am Dienstag vor dem Landesgericht Linz den Aussagen von Kronzeugen Mag. Thomas Schmid entschieden entgegengetreten. Wöginger wies dessen Aussagen zurück und betonte, dass er keinerlei Druck auf den damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums ausgeübt habe.
„Die Ausführungen von Mag. Schmid vergangene Woche hier in diesem Gerichtssaal entsprechen in mehreren Punkten nicht der Wahrheit“, leitete Wöginger seine Stellungnahme vor dem Gericht ein.
Wöginger: Keine Druckausübung
Der Klubchef ging auf einige Aussagen von Schmid ein und erklärte, keinesfalls gegenüber Schmid mit „Druck aus Kreisen der ÖVP Oberösterreich in Bezug auf Mag. L.“ argumentiert zu haben. Ihn, Wöginger, habe rund um die Stellenbewerbung niemand außer Mag. L angesprochen. „Ich habe Mag. Schmid um Prüfung dieses Sprechtagsanliegen gebeten und keinesfalls verlangt, dass Mag. L. diese Position erhalten soll. Ich habe weder Druck auf ihn ausgeübt oder ihm gar einen ‚Befehl‘ erteilt“, so Wöginger.
Wöginger verwies darauf, dass selbst Mag. Schmid ausdrücklich festgehalten habe, dass er ihm gegenüber nie Druck ausgeübt habe.
Wöginger schließt Telefonat über Mag. L. aus
Auch ein von Schmid erwähntes Telefonat mit ihm am 13. Februar 2017 habe laut Wöginger so nicht stattgefunden.
Schmid hatte in seiner Aussage gemeint, dass der Gesprächsinhalt die Bewerbung von Mag. L. gewesen sei. Dazu Wöginger vor Gericht: „Ich kann mich am 13. Februar 2017 an kein Telefonat erinnern und ich glaube nicht, dass es eines gab. Ich kann aber nicht völlig ausschließen, dass wir vielleicht über irgendein tagespolitisches Thema gesprochen haben, da dies immer wieder vorkam und zwei Tage später, da habe ich nachrecherchiert, – am 15. Februar 2017 – ein Sozialausschuss stattfand. Ausschließen kann ich aber, dass es ein Telefonat zum Thema Mag. Leitner oder zum Thema Kommission gab. Das hätte ich mir sicher gemerkt, denn das wäre für mich überraschend gewesen, da ich dieses Thema damals überhaupt nicht mehr aktuell hatte. Zu diesem Zeitpunkt war mir weder bekannt, dass eine entsprechende Kommission existiert, noch, dass diese Kommission an diesem Tag zusammentritt.“
Sprechtagsanligen weiterleiten ist normale Abgeordnetentätigkeit
Der Klubobmann betonte, dass das Weiterleiten von Sprechtagsanliegen eine völlig normale Abgeordnetentätigkeit sei. „Ich habe lediglich ein Sprechtagsanliegen mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Das ist völlig normale Abgeordnetentätigkeit, so mache nicht nur ich das, sondern viele Mandatare auf allen politischen Ebenen auch. Ich habe keine Weisung und schon gar keinen Befehl erteilt, keinen Druck ausgeübt und keine Einflussnahme auf ein Auswahlverfahren vorgenommen.“
Er verwies auf Chatverläufe zwischen ihm und Schmid, die zeigen, dass Anliegen aus Sprechstunden schlicht geprüft und beantwortet würden – und wenn keine Unterstützung möglich sei, werde das selbstverständlich akzeptiert. „Die gegenteiligen Aussagen des Mag. Schmid beruhen aus meiner Sicht auf einer subjektiven Interpretation, nicht auf den tatsächlichen Geschehnissen.“





