Parlament

Die Sofortmaßnahmen gegen die Teuerung

Die Bundesregierung unterstützt mit einem 1,7 Mrd. schweren Anti-Teuerungspaket. Foto: BKA / Dragan Tatic / iStock fpm

Anlässlich der Teuerungen hat die Bundesregierung bereits im Jänner zu einem Energiegipfel in das Bundeskanzleramt geladen und anschließend ein Sofortmaßnahmenpaket in Höhe von 1,7 Mrd. Euro gegen die Teuerung präsentiert. Zur-Sache berichtet über den 150-Euro-Energiegutschein für jeden Haushalt und präsentiert hier nochmals die Maßnahmen des Energiegipfels.

 

Energiegipfel

Die Teuerung – besonders die Energieprise – machen vielen Menschen in Österreich zu schaffen. Daher hat die Bundesregierung bereits im Jänner zu einem Energiegipfel ins Bundeskanzleramt in Wien geladen, um mit Vertretern der Energiewirtschaft über Entlastungsmaßnahmen zu beraten, Zur-Sache berichtete bereits.

Die derzeitige Inflation bereite vielen Menschen Sorge, erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer in einer an den Energiegipfel anschließenden Pressekonferenz. „Was uns jetzt als Bundesregierung besonders wichtig ist, dass wir die Menschen dabei nicht alleine lassen“, so der Bundeskanzler im Jänner.

In der Pressekonferenz wurden die Sofortmaßnahmen gegen die Teuerung in einer Höhe von 1,7 Mrd. Euro vorgestellt.

 

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Sofortmaßnahmen in Höhe von 1,7 Mrd. Euro

Aussetzung der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrags für 2022:

Für 2022 wird der Ökostrom-Beitrag für Betriebe und Haushalte auf null gesetzt. Das unterstützt Haushalte mit einer Entlastung von rund 100 Euro.

 

Teuerungsausgleich für besonders vulnerable Gruppen:

Zusätzlich zur bereits beschlossenen Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro, wird es eine weitere Einmalzahlung von 150 Euro für Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher und Mobilitätsstipendiaten geben.

 

Energiekostenausgleich:

Jeder Einpersonenhaushalt sowie jeder Mehrpersonenhaushalt mit einem Einkommen bis zur ein- bzw. zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage erhält für den Hauptwohnsitz einmalig einen Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro.

 

Zusätzlich sollen die Energieberatungen auf allen Ebenen intensiviert werden. Dazu wird ein Fördertopf von 5 Millionen Euro bereitgestellt.

 

Beispiel:

Eine Alleinerzieherin in Vorarlberg mit einem kleinen Einkommen von rund 11.000 Euro im Jahr, wird in Summe mit bis zu 810 Euro unterstützt:

  • Bis zu 270 Euro Heizkostenzuschuss durch das Land Vorarlberg
  • 300 Euro Teuerungsausgleich
  • 150 Euro Energiekostenausgleich
  • Rund 90 Euro durch den Entfall der Ökostrompauschale und Ökostrom-Förderbeitrag

 

Spezielle Maßnahmen für Unternehmen

Wirschaftsministerin Margarete Schramböck erklärte bezüglich der Anti-Teuerungs-Maßnahmen bereits im Jänner, dass Energie für die Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich essenziell sei, denn dahinter stünden konkrete Arbeitsplätze. Dabei stellte die Wirtschaftsministerin spezielle Entlastungs-Maßnahmen für Unternehmen vor:

 

Energieabgabenvergütung:

Zur Liquiditätssicherung für produzierende Betriebe, sollen die Vorausvergütungen der Energieabgaben im Rahmen der Energieabgabenvergütung vorverlegt und auf 25 Prozent erhöht werden.

 

Die Maßnahmen wurden zudem von Bundeskanzler Karl Nehammer am 3. Februar in der Aktuellen Stunde der Bundesratssitzung im Parlament vorgestellt, Zur-Sache berichtete ebenfalls.